Die Bundesregierung hat sich im Ministerrat am Mittwoch auf ein Pensionspaket geeinigt. Wie bereits angekündigt, ergänzt die Teilpension künftig die Altersteilzeit. Dadurch wird es ab kommendem Jahr möglich sein, reduziert weiter zu arbeiten und gleichzeitig einen bereits angesparten Teil der Pension zu beziehen. Enthalten sein wird auch der von den NEOS geforderte Nachhaltigkeitsmechanismus, wie die Klubobmänner der Regierungsparteien heute erklärt haben.. Nach einer kurzen Begutachtung soll die gesamte Reform noch im Juli-Plenum vom Nationalrat beschlossen werden.
Der Nachhaltigkeitsmeschanismus soll das Reagieren auf aus dem Ruder laufende Pensionskosten regeln und eine künftige Regierung dazu zwingen, weitere Maßnahmen im Pensionsbereich zu setzen, wenn die jetzigen nicht ausreichen.
Stellschraube Pensionsantrittsalter
Im Regierungsprogramm der Koalitionspartner stand zum Nachhaltigkeitsmechanismus Folgendes zu lesen: „Wenn es zu Abweichungen vom vorgesehenen Budgetpfad für Pensionsausgaben kommen sollte, dann werden die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1. Jänner 2035 in Halbjahresschritten erhöht. Sollte dies nicht ausreichen, sind weitere Maßnahmen zu setzen, wie z. B. beim Anfallsalter, Pensionsanpassungen oder beim Beitragssatz.“
Wie Neos-Klubobmann Yannick Shetty im Pressegespräch ausführte, wird bei Pensionen durch den Nachhaltigkeitsmechanismus ein „gesetzlicher Airbag für das Budget“ eingezogen, die staatlichen Ausgaben für Pensionen bekommen einen „gesetzlichen, absoluten Ausgabendeckel“. Sollte der bis 2030 vorgesehene Budgetplan, der die Beträge, die aus dem Budget ins Pensionssystem fließen, deckelt, nicht eingehalten werden können, sei mit einer Erhöhung des Pensionsantrittsalters zu rechnen. Das Ziel sind derzeit für 2030 Einsparungen in der Höhe jener Summe, die die Erhöhung des Pensionsantrittsalters um ein Jahr bringen würde: 2,5 Milliarden Euro, was durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter erreicht werden soll.
Bericht an den Nationalrat
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für die Kalenderjahre 2026 bis 2030 jeweils bis zum 31. August des Folgejahres die jährlichen Abweichungen zwischen den Aufwendungen laut Bundesrechnungsabschluss und dem Zielpfad festzustellen und dem Nationalrat darüber zu berichten. Ergibt sich in Summe eine Überschreitung des Zielpfades bis 2023 um mehr als 0,5 Prozent, ist nachzuschärfen.
Bei der neu eingeführten Teilpension erwartet man sich im ersten Jahr einen Betrag von 197 Millionen Euro, im zweiten schon von 402 Millionen Euro. Gerechnet wird mit etwa 10.000 Menschen, die die Teilpension nutzen. Deutlich geringer ist das Sparpotenzial bei der Reform der Altersteilzeit. 2026 erhofft man sich 59 Millionen Euro, im Jahr darauf 89 Millionen Euro. Im Vorjahr waren knapp 36.500 Menschen in der Altersteilzeit.
Aliquotierung der Pensionen
Neben der bereits kolportierten Regelung der neuen Teilpension und Einschnitten bei der Altersteilzeit hat man sich auch auf die Aliquotierung der Pensionen für jene, die heuer in Pension gehen, geeinigt, wie August Wöginger erklärte: „Die Erhöhung nächstes Jahr beträgt 50 Prozent des Anpassungsfaktors.“
Mit den Pensionen im öffentlichen Dienst und selbstständig Beschäftigten will man sich im Herbst befassen, hier stehen auch noch Änderungen an.