Mit 1. Jänner 2026 kommt die neue Pensionsform, die Teilpension. Mit der Einführung dieses Modells wird gleichzeitig die Altersteilzeit reformiert und eingeschränkt.
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Ab 1. Januar 2026 wird die neue Teilpension eingeführt, die es ermöglicht, reduziert weiterzuarbeiten und gleichzeitig eine Teilpension zu beziehen.
Die Altersteilzeit wird reformiert und auf drei Jahre begrenzt, anstatt wie bisher fünf Jahre.
Die Teilpension soll dazu beitragen, dass Menschen länger im Erwerbsleben bleiben, was auch Einsparungen im Budget zur Folge haben könnte.
Die Teilpension kann ab einem bestimmten Alter und unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden, wobei die Arbeitszeit zwischen 25% und 75% reduziert werden muss.
Die Reform der Altersteilzeit wird schrittweise umgesetzt, und die endgültige Entscheidung soll im Juli-Plenum des Nationalrats getroffen werden.
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