Der aktuelle Streitschlichtungsbericht der E-Control, der seit heute auf der Homepage der E-Control veröffentlicht ist, gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Schlichtungs- und Beratungsstelle im vergangenen Jahr.

„Auch wenn sich die Situation am Strom- und Gasmarkt im Vergleich zu den letzten Krisenjahren wieder etwas entspannt hat, gibt es nach wie vor Unsicherheiten bei den Konsumenten, Unklarheiten bei den Rechnungen und viele allgemeine Fragen zu Strom und Gas.“, betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, die Wichtigkeit der Beratung in der E-Control.

Schlichtungsanträge seit 2021 vervierfacht

Die Schlichtungsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 1394 Schlichtungsanträge. „Das entspricht zwar einem Rückgang von 44 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023, wenn man sich allerdings die Zahlen vor der Energiekrise anschaut, die bekanntlich im 4. Quartal 2021 begonnen hat, ist die Anzahl der Schlichtungsanträge immer noch sehr hoch. Wir sprechen hier von einer Vervierfachung im Vergleich zu 2020.“, so Urbantschitsch.

Ähnlich schaut es bei der Beratungsstelle aus. 2024 wurden 20.759 telefonische und schriftliche Anfragen und Beschwerden an die E-Control gerichtet und von den Mitarbeitern bearbeitet. 2023 waren es mehr als doppelt so viele, nämlich 42.700, im Vergleich zu Vorkrisenzeiten hat sich die Zahl aber verfünffacht.

Hohe Nachforderungen und Zahlungsschwierigkeiten

Etliche Themen beschäftigen die Mitarbeiter in der Schlichtungs- und Beratungsstelle seit vielen Jahren. „Dazu zählen vor allem unklare Abrechnungen, Uneinigkeit über verrechnete Verbrauchsmengen oder die Höhe des Energiepreises des Lieferanten. Hohe Nachforderungen waren häufig auch von Zahlungsschwierigkeiten begleitet.“, zitiert der Vorstand der E-Control, Alfons Haber.

Themen werden komplexer

Er erläutert aber auch, dass die Themen, die an die Beratungsstelle herangetragen werden, immer komplexer werden und eine intensive Beschäftigung verlangen. „Einerseits führten fehlende Smart Meter-Daten häufig zu ausstehenden Abrechnungen und dadurch zu Beschwerden, und andererseits standen oft keine Tages- bzw Viertelstundenverbrauchswerte für eine unterjährige Verbrauchsabgrenzung bei Preisanpassungen zur Verfügung. Manche Netzbetreiber hatten Schwierigkeiten mit der stabilen Datenübertragung und mussten weiterhin vor Ort am Gerät ablesen. Ein Umstand, der mit den Smart Metern eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.“, so Haber.

Auch das Thema Netzanschluss und PV beschäftigte im Jahr 2024 die Schlichtungs- und Beratungsstelle. „Beschwerden rund um den Netzanschluss erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Streitigkeiten über das Ausmaß der möglichen Einspeiseleistung stellten die häufigsten Gründe dar, um sich an die E-Control zu wenden.“, so Haber abschließend.