Das Insolvenzgericht sehe nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen, berichten die Gläubigerschützer von KSV1870, AKV und Creditreform am Montagnachmittag in Folge der ersten Gläubigerversammlung der Signa Prime. Somit werde das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt. „Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubigern hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und es liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich“, so Karl-Heinz Götze, Insolvenzleiter beim KSV1870. Von keinem der anwesenden Gläubiger sei ein Entzug der Eigenverwaltung beantragt worden, betont man beim AKV.
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