Auf jeder Rechnung ist sie zu finden: die Umsatzsteuer. Im Vorjahr spülte sie etwa 38 Milliarden Euro in die öffentliche Kasse, so viel wie keine andere Steuer. Es handelt sich um eine Konsumsteuer, die nur beim Endverbraucher zum Tragen kommt. Beim Hosenkauf, bei der Thermenwartung und eben auch beim Hausbau. Außer das Haus wird dann gewerblich vermietet oder verkauft. In diesen Fällen müssen Mieter und Käufer – als Letztverbraucher – die Abgabe leisten.

Um die Frage der Steuerpflicht dreht sich auch der Fall jener mondänen Villa in Innsbruck-Igls, die von Investor René Benko mutmaßlich privat genutzt wird und die im Eigentum einer Gesellschaft steht, die wiederum Benkos Laura Privatstiftung gehört. Kurz vor dem Jahreswechsel fand der Wiener Betriebswirt Mark J. Mitterhuber heraus, dass die Republik Österreich die Villa gepfändet hat und veröffentlichte dies via X (Twitter). Die Republik macht Abgabenansprüche von insgesamt 12 Millionen Euro (rückwirkend bis 2016) geltend.

Der Fall dürfte auf einen Rechtsstreit zwischen Benkos Privatstiftung und der Finanz hinauslaufen. Jedenfalls sind beide Seiten offenkundig anderer Ansicht, wie die Konstruktion finanzrechtlich zu bewerten ist. In einer Stellungnahme von Benkos Privatstiftung wird betont, dass die Schlosshotel Igls GmbH, deren Eigentümerin die Stiftung ist, eine „eigenständige Immobilienunternehmerin“ sei. Beim Neubau sei „ordnungsgemäß Mehrwertsteuer auf Errichtungskosten abgeführt“ worden. Ebenso „ordnungsgemäß“ und „richtigerweise“ habe die GmbH danach die Vorsteuer vom Finanzamt Innsbruck rückerstattet bekommen.

Mittlerweile hat eine Steuerprüfung stattgefunden, wie auch von der Privatstiftung bestätigt wird. Im Rahmen dessen sei die Finanzverwaltung der „einseitigen Ansicht“, dass die bereits erstatteten Steuern zurückzuzahlen seien - „was keine Rechtsgrundlage hat“, so die Stiftung. Warum genau die bereits refundierte Vorsteuer von der Republik zurückgefordert wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Ministerium antwortet allgemein

Das Finanzministerium kann wiederum aufgrund von Geheimhaltungspflichten zum konkreten Fall nichts sagen – und sagt dann trotzdem etwas, nachdem sogar Fiskalratschef Christopher Badelt via X (früher Twitter) eine politische Reaktion eingemahnt hatte. Das Ministerium bedient sich einer allgemein gehaltenen Antwort, aus der aber geschlossen werden kann, dass die Finanz die Frage der gewerblichen Nutzung offenbar anders interpretiert als die Privatstiftung und die Pfändung deshalb erfolgte, weil man die Einbringlichkeit der Forderung in Gefahr sieht.

Die Schlosshotel Igls GmbH muss jedenfalls glaubhaft machen, dass sie gewinnorientiert tätig ist. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Umsatzsteuer bis zum Endverbraucher weitergereicht werden kann. Bis zu einer Klärung der Causa hat die Gesellschaft der Villa eine Sicherstellung der Vorsteuern mittels Hypothek veranlasst.