Im Juli letzten Jahres wurde die vertraglich vorgesehene Call-Option zum Rückkauf des Flughafens Klagenfurt offiziell gezogen. Die Begründung: Im Jahr 2022 erzielte der Flughafen nur 82.562 statt der vertraglich als Mindestmarke zugesicherten 100.000 Passagiere. Das war auch in den zwei Jahren zuvor der Fall, hier wurde von der Mehrheit der Kärntner Landesregierung die Pandemie als „höhere Gewalt“ eingestuft und auf den Rückkauf verzichtet. Die Regelung für die Call-Option (und die Abtretungssummen bei Ziehung der Call-Option durch die Alteigentümer) wurde vertraglich geregelt.
Lilihill gegen Stadt und Land
Der Flughafen Klagenfurt landet jetzt vor Gericht
Analyse.
Früherer Mehrheitseigentümer hält Call-Option für nicht rechtskräftig und sieht sich weiterhin als Flughafen-Gesellschafter. KBV verteidigt Rechtsposition. Nun ist das Handelsgericht Wien am Zug. Was der Beteiligungsvertrag von 2018 (nicht) regelt.
© Weichselbraun Helmuth