In der Landesregierungssitzung am Donnerstag (6. 12.) steht am Rande eine Änderung in der "Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung" an. Keine Ursache, auch in den Jahren zuvor wurde anhand der jährlich neuen Ausgleichszulage (Pensionen) die Mindestsicherung korrigiert.