Die geplante Mindestsicherungs-Reform enthält eine harte Folge für Straftäter, die zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden: Ihnen soll bei vorzeitiger Entlassung die Mindestsicherung für die restliche theoretische Dauer der Freiheitsstrafe gestrichen werden. Viele hätten dann keine Existenzgrundlage mehr. Christoph Koss vom Verein "Neustart" warnt: "Wir produzieren Rückfall und damit mehr Kriminalität."

Laut dem Entwurf von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) werden "Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener gerichtlich strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von zumindest sechs Monaten verurteilt wurden, für einen der Freiheitsstrafe entsprechenden Zeitraum" von der Mindestsicherung ausgeschlossen - und gleich behandelt werden wie Subsidiär Schutzberechtigte. Das sei eine "Nebenfolge", um "im Falle des Bezugs von Sozialleistungen auch für den Fall einer bedingten Nachsicht der gesamten oder eines Teiles der Strafe eine adäquate öffentliche Sanktionswirkung zu gewährleisten", steht in den Erläuterungen.

Nur noch Taschengeld

Für die Verurteilten bedeutet es, dass sie nur mehr Grundversorgungs-Leistungen bekommen - also ein "Taschengeld", das für privat Wohnende zwischen 290 und 365 Euro (je nach Bundesland) ausmacht. Wobei aus dem Entwurf nicht hervorgeht, wie bei Entlassung nach einer (teilweise) verbüßten Haft vorzugehen ist, also ob die Sozialhilfe danach für einen Zeitraum, der der gesamten Haftdauer enspricht oder "nur" für den verbliebenen Rest der Zeit gestrichen wird.

80% Österreicher

Ein Großteil der Betroffenen wären Österreicher - fast 80 Prozent der "Neustart"-Klienten sind Staatsbürger, weil straffällige Ausländer meist abgeschoben werden. Jährlich werden rund 14.000 Menschen zu Haft von sechs Monaten und länger verurteilt.

Anders als Subsidiär Schutzberechtigte - die meist von caritativen Organisationen untergebracht werden - müssen diese Menschen für Miete und Verpflegung selbst aufkommen. "Das geht sich mit 365 Euro nicht aus", stellt Koss fest. Die Folge wäre Obdachlosigkeit und in vielen Fällen Rückfall. Denn "Perspektivlosigkeit führt zu vermehrtem Rückfall" - und das schaffe neue Kriminalität, neues Opferleid, weniger Sicherheit und höhere Kosten. Ein Haftplatz kostet 3.720 Euro pro Monat.

Menschen auf der Straße

Es würde das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich das Ziel von Strafe ist, nämlich weitere Straffälligkeit zu vermeiden. Die Bewährungshilfe müsste ihre Zeit dann dafür aufwenden, "Suppenküche" zu sein. Bisher könne man auf der Basis einer durch die Sozialhilfe gesicherten Existenz aufbauen, neue Perspektiven suchen und an einer Verhaltensänderung arbeiten, um Rückfall zu verhindern. "Wenn wir diese Basis nicht haben, stehen diese Menschen auf der Straße - und wir müssen uns um die Abdeckung ihrer elementaren Lebensbedürfnisse kümmern", beklagt Koss.

Außerdem würde der Ausschluss von der Sozialhilfe als "Nebenstrafe" Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen, schreibt "Neustart" in seiner Begutachtungsstellungnahme. Demnach darf "niemand... unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden". Der (auch) für Bewährungshilfe zuständige Verein fordert deshalb, dieses Vorhaben "ersatzlos zu streichen".

Justizministerium prüft

Das Justizministerium will vorerst noch nicht Stellung nehmen zu dem Regierungsvorhaben, dass zu mehr als sechs Monaten Haft Verurteilte künftig für die Dauer der Strafe von der Mindestsicherung ausgeschlossen werden sollen. Man prüfe den Reform-Entwurf "gesamthaft" und werde "danach entsprechend Stellung nehmen", teilte das Ministerium Dienstag mit. Die Begutachtungsfrist endet am 10. Jänner 2019.