Es ist wahrlich ein Präzedenzfall. Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik musste ein Bundespräsident Zwangsmaßnahmen androhen, weil sich ein Bundesminister über die Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs hinweggesetzt hatte. Diesem beispiellosen Akt ging ein monatelanges Tauziehen zwischen dem Ibiza-Ausschuss und Finanzminister Gernot Blümel um Aktenlieferungen voraus.