Ab 1. Mai soll bis zur achten Schulstufe bundesweit ein Verbot von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten gelten, und zwar während des gesamten Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Dabei können die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) allerdings laut dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf diverse Ausnahmen festlegen. Im Unterricht sollen Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung von Mobiltelefonen zum Lernen erlauben können.