Das von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) angekündigte bundesweite Handyverbot in den ersten acht Schulstufen soll ab 1. Mai gelten, die Kleine Zeitung berichtete. Volks-, Mittel-, Sonderschulen und AHS-Unterstufen sollen grundsätzlich handyfreie Zonen werden, erklärte Wiederkehr nach dem Ministerrat am Mittwoch. Schulen können aber autonom Ausnahmen festlegen, etwa wenn Handys zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Parallel sollen Maßnahmen zur digitalen Bildung an den Schulen forciert werden, kündigte der Bildungsminister an.
„Notwendig ist dies deshalb, um Schule zu einem Ort der Konzentration, der Leistung und auch der Sicherheit zu machen“, so der Minister. Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte seien „echte Konzentrationskiller“, außerdem würden die Geräte zu mehr Konflikten führen.
Wiederkehr will Schulen mit Handyverbot „den Rücken stärken“
Schulen konnten schon bisher im Rahmen der Schulautonomie die Handynutzung in Unterricht und Pause regeln oder verbieten, die meisten Schulen haben das auch bereits getan. Es gebe allerdings Schulen, die mit der Durchsetzung Schwierigkeiten hatten, heißt es im Ministerratsvortrag. Durch eine klare bundesweite Regelung wolle man den Schulleitungen und Lehrpersonen nun den Rücken stärken. Bei der Vorbereitung der Verordnung habe man die Schulpartner (Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung) bereits eingebunden, für weitere Stellungnahmen soll der Entwurf in Begutachtung geschickt werden.
In der Verordnung soll festgelegt sein, dass die Schulen selbst darüber entscheiden, wie das Handyverbot umgesetzt wird und die Handys während des Schultags verwahrt werden. Für Kinder und Jugendliche, die das Handy aus gesundheitlichen Gründen brauchen (etwa Notfallknöpfe für Personen mit schweren Erkrankungen, Blutzuckermessung per Handy-App bei Diabetikern), soll es Ausnahmeregelungen geben.
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Plakolm betont digitale Bildung und Medienkompetenz
Werbung für die Maßnahme machte auch Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP), die sich in ihrer Zeit als Digitalisierungsstaatssekretärin noch gegen ein Handyverbot ausgesprochen hatte. Insgesamt begrüße sie die Maßnahme, weil sie für Schülerinnen und Schüler weniger Bildschirmzeit bedeute und das Lehrpersonal dadurch nicht mehr die Aufmerksamkeit mit dem Smartphone teilen müsse. Gleichzeitig seien die Schulen in der Pflicht, sich mehr damit auseinanderzusetzen, „was sich am Handy und im Internet insgesamt abspielt“, verwies sie auf Phänomene wie Cybergrooming oder Radikalisierung im Netz. „Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen davor wappnen, nicht jedem alles zu glauben und nicht jedem zu folgen.“ Parallel zum Handyverbot sollen deshalb Initiativen zur digitalen Bildung gestärkt werden, schließlich sei digitale Medienkompetenz eine Zukunftskompetenz, wird im Ministerratsvortrag betont.
Orientierungsklassen für besseren Schuleinstieg
Abgesehen vom Handyverbot wurde im Ministerrat auch die Einführung von „Orientierungsklassen“ für geflüchtete Kinder beschlossen. Diese sollen Normen, Grundwerte und Sprachkenntnisse vermitteln und sich insbesondere an Kinder und Jugendliche richten, die keine Erfahrung mit dem Schulalltag haben, nachdem sie etwa lange Zeit in einem Flüchtlingslager verbracht haben. Nach spätestens einem halben Jahr soll dann ein Wechsel in eine Regelklasse oder eine Deutschförderklasse erfolgen. An welchen Standorten eine Orientierungsklasse sinnvoll ist, sollen laut Wiederkehr die jeweiligen Bundesländer mit ihren Bildungsdirektionen entscheiden.