Begonnen hat alles 1998. Ziel der Reform der deutschen Rechtschreibung war es, die deutsche Sprache zu vereinfachen. Sie wurde mit einer siebenjährigen Übergangsfrist, in der alte und neue Rechtschreibung gleichberechtigt nebeneinander existierten, am 1. August 1998 eingeführt. Es regte sich jedoch Widerstand – auch in Fachkreisen. Das führte in den Jahren 2004 und 2005 zu einer Krise der Reform und zu einer Überarbeitung. Am Termin für die verbindliche Einführung, dem 1. August 2005, wurde jedoch festgehalten. Mit 31. Juli 2005 lief also die Übergangsfrist aus, ab diesem Zeitpunkt waren nur mehr die Regeln der Rechtschreibreform gültig.

Zu den großen Veränderungen gehörte damals, dass bei häufig verwendeten Fremdwörtern, die auf „-phon“, „-phot“, oder „-graph“ enden, das „ph“ durch ein „f“ ersetzt werden durfte (beispielsweise „Foto“ statt „Photo“). Außerdem wurde festgelegt, dass alle Wörter, die als Hauptwörter gebraucht werden, groß geschrieben werden. Das „ß“ wird seit der Reform nur noch nach einem langen Vokal geschrieben – also zum Beispiel „Maß“ oder „gießen“. Nach einem kurzen Vokal kam fortan ein „ss“, wie zum Beispiel bei „Fluss“.

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