Obwohl 2017 die Roaming-Gebühren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, in Island, Liechtenstein und Norwegen abgeschafft wurden – dennoch tappen Urlauber immer wieder in die Kostenfalle, wenn sie ihr Smartphone im Ausland benutzen. „Der Teufel liegt hier im Detail: Ob Fair Use Policy, Geisterroaming, Satellitennetzwerk oder Grenzgebiet – es gibt Tücken beim Datenroaming“, warnt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Redel. Und die sollte man kennen.
- Was ist „Geisterroaming“?
„Geisterroaming“ außerhalb der EU beziehungsweise nahe den EU-Außengrenzen sogt immer wieder für böse Überraschungen, wenn die nächste Handyrechnung kommt. Darunter versteht man, wenn die mobile Verbindung zwar deaktiviert ist, im Hintergrund aber über eine passive LTE-Verbindung weiter Daten übertragen werden. Vermeiden lässt sich „Geisterroaming“, indem man im Ausland den Netzmodus am Handy auf 3G umstellt – damit wird das 4G-/LTE-Netz deaktiviert und kann keine Signale mehr senden. Oder man sperrt Roaming komplett – entweder am Telefon selbst oder über den Provider.
- Warum funktioniert die Kostengrenze auf Kreuzfahrtschiffen nicht?
"Grundsätzlich legt die EU-Roaming-Verordnung eine Kostengrenze fest – dieser Schutzmechanismus trennt bei erreichten Roaming-Kosten in Höhe von knapp 60 Euro an Land die Mobilfunk-Verbindung – der Kunde wird darüber auch verständigt", erklärt Redel. "Dieser 'Kosten-Airbag' für mobile Datennutzung gilt jedoch nicht in der Luft und auf hoher See. Auf Schiff- und Flugreisen sollte daher der Flugmodus unbedingt aktiviert werden. Sonst könnte sich das Smartphone unbemerkt in ein teures Satellitennetzwerk einwählen." Auch spezielle Roaming-Reisepakete der Mobilfunkbetreiber gelten ausschließlich an Land. Am besten erkundigt man sich vorab bei der Reederei oder Airline, ob an Bord WLAN zur Verfügung steht.
- Wie kann ich verhindern, dass sich das Telefon nahe der Grenze in ein unerwünschtes Netz einwählt?
An der Grenze zu einem Nicht-EU-Land sollte das Roaming ebenfalls deaktiviert werden – anderenfalls könnte sich das Smartphone mit dem Nicht-EU Netz verbinden und Kosten verursachen. Sinnvoll ist auch, die Netzauswahl manuell einzustellen. So ist eine Verbindung mit einem anderen Netz gar nicht möglich.
- Ich war außerhalb der EU und habe das Roaming abgedreht. Wie kann es sein, dass trotzdem Gebühren anfallen?
Bei Reisen in außereuropäische Länder schaltet man am besten noch vor dem Abflug Roaming und mobile Daten aus. Sonst verbindet sich das Handy nach dem Einschalten sofort mit dem lokalen Mobilfunknetz und hohe Roaming-Gebühren können die Folge sein. Auch für hinterlassene Nachrichten auf der Sprachbox können Gebühren anfallen – daher sollte man vor der Reise die Sprachbox deaktivieren. „In jedem Fall sollte man nach Reisen an die Grenzen oder außerhalb der EU stets seine Handyrechnung kontrollieren. Stößt man auf fragwürdige Abbuchungen, nimmt man am besten Kontakt mit seinem Mobilfunkanbieter auf“, rät Redel.
- Was versteht man unter einer „Fair Use Policy“?
Mit der „Fair Use Policy“ sind Mobilfunkbetreiber gegen die permanente Roaming-Nutzung von Kunden im EU-Ausland abgesichert – demzufolge müssen Kunden ihren Anschluss vorwiegend im Inland nutzen. „Wird der Anschluss hingegen überwiegend im EU-Ausland genutzt, kann ein Roaming-Aufschlag verrechnet werden“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. „Im Ausland sollte man daher seinen aktuellen Verbrauch beobachten – über die Webseite des Mobilfunkbetreibers oder mittels eigener App.“