Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) trat heuer am 1. September 100 Jahre nach seiner Verankerung in der österreichischen Verfassung das Amtsgeheimnis außer Kraft. Seitdem sind Verwaltungsorgane wie etwa Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen (Proaktive Informationspflicht) beziehungsweise den Zugang dazu in ihrem Wirkungsbereich zu ermöglichen (Auskunftspflicht) – sofern diese nicht zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit, eines laufenden Verfahrens oder des Datenschutzes der Geheimhaltung unterliegen. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern müssen in der Regel spätestens binnen vier Wochen nach Einlangen beantwortet werden.

Fragen zur Auslegung noch offen

Wie es den Gemeinden mit dem neuen Gesetz geht? „Bei der Stadtgemeinde Völkermarkt gab es bis jetzt erst eine offizielle Anfrage, die ein bereits abgeschlossenes Verwaltungsverfahren betraf, das bei einer anderen Behörde geführt wurde“, gibt Stadtamtsleiterin Sandra Schoffenegger Auskunft. Nichtsdestotrotz verzeichnete die Bezirkshauptstadt mit rund 10.900 Einwohnern im Vorfeld des Inkrafttretens einen Mehraufwand durch das IFG – etwa durch Schulungen. „Auch die Anschaffung von Literatur und Programmen zur Vollziehung des Gesetzes war sehr zeit- und kostenintensiv“, berichtet Schoffenegger, die davon ausgeht, dass sich die Anfragen und die proaktiven Veröffentlichungen in Völkermarkt auch zukünftig in Grenzen halten werden. Warum? „Gerade auf Gemeindeebene haben wir schon sehr viele gesetzliche Bestimmungen, die die Veröffentlichung von zum Beispiel Teilbebauungsplänen, Änderungen von Flächenwidmungsplänen, Gemeinderatssitzungsprotokollen, Verordnungen, Kundmachungen zu Bauverfahren und Voranschlägen zum Inhalt haben“, erklärt sie. Außerdem würden auch die politischen Vertreter der Stadtgemeinde Völkermarkt auf Augenhöhe mit den Bürgern kommunizieren. „Was die Vollziehung des Gesetzes betrifft, sind noch sehr viele Fragen zur Auslegung der einzelnen Bestimmungen offen“, gibt Schoffenegger zu bedenken.

In Eberndorf/Dobrla vas mit rund 6000 Einwohnern gab es bislang noch keine Anfrage. Aufgrund der Größe gilt für die Südkärntner Marktgemeinde neben der Auskunftspflicht auch die proaktive Informationspflicht auf www.data.gv.at, von der Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern ausgenommen sind. „Wir waren schon immer proaktiv“, sagt Amtsleiter Mario Policar, der auf das digitale Informationsregister bereits sämtliche Voranschläge und Rechnungsabschlüsse aus den vergangenen Jahren hochgeladen hat. Auch in der Marktgemeinde Griffen, die rund 3400 Einwohner zählt, sei man laut Bürgermeister Josef Müller (ÖVP) bereits vor der Einführung des neuen Gesetzes „sehr transparent“ gewesen. „Bei uns gab es bis jetzt eine einzige Anfrage im Bereich der Müllentsorgung“, berichtet Müller, der ergänzt: „Die darauf erteilte Auskunft hätte der Bürger aber auch ohne das IFG erhalten.“ Mangels weiterer Anträge gemäß Paragraf 7 des Informationsfreiheitsgesetzes halte sich der Aufwand in Griffen „absolut“ in Grenzen.

„Gott sei Dank haben wir noch keine Anfrage erhalten“, berichtet Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Hannes Mak (ÖVP) aus der rund 1800 Einwohner zählenden Gemeinde Gallizien. Ähnlich wie in Diex (rund 800 Einwohner) gab es auch in Neuhaus bei knapp über 1000 Einwohnern bislang noch keine Anfrage. „Eine konkrete Einschätzung über die Auswirkungen des Gesetzes ist daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich“, sagt Bürgermeister Patrick Skubel (SPÖ).

Herausforderung für Gemeinde ohne Juristen

stefan primosch interimistischer bildungsdirektor kärnten
Stefan Primosch, Leiter der Abteilung 3 des Landes für Gemeinden und Katastrophenschutz © Markus Traussnig

Von einem erhöhten Verwaltungsaufwand geht jedenfalls Stefan Primosch, der Leiter der Abteilung 3 des Landes für Gemeinden und Katastrophenschutz aus. „Davon sind natürlich Städte mit der Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung stärker betroffen. Ebenso gilt es, Dritte – wenn diese Teil der Informationsweitergabe sind – vorab von Veröffentlichungen beziehungsweise Bekanntgabe von Informationen auf Anfrage darüber zu informieren beziehungsweise deren Zustimmung einzuholen“, sagt er. Gerade in ländlichen Gemeinden ohne einen Juristen sei das IFG zu Beginn jedoch nicht nur wegen der personellen und zeitlichen Ressource eine Herausforderung. „Die Abwägung, ob eine Information weitergegeben werden kann, oder es Bedenken in Hinblick auf den Datenschutz gibt, ist nicht immer einfach zu beantworten“, fährt Primosch fort. Darüber hinaus gebe es, wie auch der Kärntner Gemeindebundpräsident Günther Vallant (SPÖ) betont, noch keine Rechtsprechung.