Das neue Jahr bringt auch Autofahrerinnen und Autofahrer wieder zahlreiche Änderungen mit sich. Der Autofahrerclub ÖAMTC hat die wichtigsten Neuerungen unter die Lupe genommen und verweist u. a. auf Erhöhungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer, der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie bei der Vignette und vielen Öffi-Tickets. Aber der Reihe nach.
Letzte „Klebe-Vignette“. Im Jahr 2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Ab 1. Dezember kommenden Jahres gibt es dann nur noch die digitale Variante. Aber auch diese digitale Vignette wird weiter etwa bei Trafiken, Tank- und Mautstellen sowie den Autofahrer-Clubs zu erwerben sein.
Vignetten-Preis. Der Preis für die Vignette 2026 steigt auf Basis der Inflationsrate: So kostet die Jahresvignette 2026 für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025) und für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend nach oben hin angepasst.
Tarife im öffentlichen Verkehr. Nach der Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein weiteres Mal binnen weniger Monate – von 1300 auf 1400 Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28 Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461 Euro) pro Jahr.
Versicherungssteuer. Beim ÖAMTC wird betont, dass sich für bereits zugelassene Fahrzeuge bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts ändere. „Bei neu zugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.“
Verbrenner. „Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung“, rechnet der Autofahrerklub vor.
Plug-in-Hybride. „Bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen für die Papiere von neuen Plug-in-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm „Euro-6E-bis“ angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO₂-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer:innen von Plug-in-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren“, empfiehlt der ÖAMTC.
E-Autos. Hier betonen die ÖAMTC-Experten: „Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gültigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung im Voraus zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.“
Normverbrauchsabgabe, NoVA. Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO₂, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-in-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO₂-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA. Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2026 geliefert wird.
Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Beim ÖAMTC streicht man hervor, dass man ab Mitte 2026 die „anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen kann, außer es handelt sich um ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist“. Neu sei auch: „Least man ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen.“
CO₂-Bepreisung. Die nationale CO₂-Bepreisung, die u. a. beim Tanken fällig wird, bleibe laut ÖAMTC im kommenden Jahr bei 55 Euro je Tonne. „Mit dem Entfall des Klimabonus wirkt sie weiterhin wie eine Mineralölsteuer-Erhöhung. Damit gehen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO₂-Bepreisung zurück.“
Verkehrsabsetzbetrag. Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steige 2026 auf 496 Euro. „Auch für jene, die wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlen, steigt hier die Entlastung“, wie betont wird.
Pendlereuro. Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für Pendlerinnen und Pendler zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus. 2026 werden so für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher:innen der Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fahren.
Laden von E-Firmenwagen. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können im Jahr 2026 von Arbeitgeber:innen 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzt werden.