Nach langem Ringen und zähen Verhandlungen tritt am 1. September das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es ersetzt das Amtsgeheimnis, das nach 100 Jahren in der Verfassung weichen muss. Neu sind im Wesentlichen eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und die „proaktive“ Veröffentlichung relevanter Informationen. Ausnahmen gibt es für sensible Bereiche wie Sicherheit und Persönlichkeitsrecht sowie für kleine Gemeinden.
Auskunftspflicht
Ab September ist das Amtsgeheimnis Geschichte
Das neue Informationsfreiheitsgesetz ersetzt ab 1. September das Amtsgeheimnis, das nach 100 Jahren in der Verfassung weichen muss.
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