In Kärnten hat es sich zu verschiedensten Anlässen eingebürgert, Böller zu schießen. Doch speziell im Ortsgebiet ist das ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung strengstens verboten. Die Stadt Wolfsberg gibt wieder in der Silvesternacht die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II per Verordnung frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2024, 23.30 Uhr bis 1. Jänner 2025, 1 Uhr.

Römische Lichter und Feuerräder

„Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren“, so Wolfsbergs SPÖ-Vizebürgermeister Alexander Radl. Erlaubt sind demnach Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Wolfsberger Altstadt.

In unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim sind Feuerwerkskörper jedoch verboten. Das Entzünden dieser ist auch in der Nähe von leicht entzündlichen Anlagen wie etwa Tankstellen, in geschlossenen Räumen und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen untersagt. Und überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.