Ob am Rande von Krampusläufen oder zu Halloween, bei runden Geburtstagen und Hochzeiten oder zu Silvester und Ostern: In Kärnten hat es sich zu verschiedensten Anlässen eingebürgert, Böller zu schießen. Doch speziell im Ortsgebiet ist das ohne entsprechender Ausnahmegenehmigung strengstens verboten. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen unterliegt außerdem genauen Altersbeschränkungen. Die Experten der Landespolizeidirektion Kärnten klären auf, was man wann darf und wovon man die Finger lassen sollte, um sich nicht strafbar zu machen oder gar einen schweren Unfall zu riskieren.

Altersgrenzen

Ab welchem Alter man Pyrotechnik verwenden darf, hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Unter zwölf Jahren sind auch Knallerbsen verboten, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf einen Schweizer Kracher nicht einmal besitzen und für Feuerwerkskörper ab der Kategorie 3 benötigen auch Erwachsene eine entsprechende Bewilligung sowie Sachkunde, ab Kategorie 4 sogar Fachkenntnis. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 3600 Euro bestraft werden. Erich Londer, Stadtpolizeikommandant von Villach und sprengstoffkundiges Organ der Landespolizeidirektion Kärnten, appelliert vor allem an die Erwachsenen, als Vorbild zu fungieren und Kindern keine Böller oder Feuerwerkskörper zu geben: „Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Feuerwerkskörper nicht gut weggeräumt werden und Kinder diese dann nehmen.“

Hier die Kategorien von Feuerwerkskörpern im Überblick:

Während in den vergangenen Jahren das Böllerwerfen durch Jugendliche zugenommen habe, beobachte man nun einen Rückgang, stellt Londer den Kärntnern ein positives Zeugnis aus: „Der Trend scheint generell rückläufig zu sein. Zu Halloween war es heuer sehr ruhig.“ Präventive Maßnahmen, Aufklärung, aber leider auch Zwischenfälle mit Böllern, die ein abschreckendes Beispiel abgegeben hatten, dürften zu dieser Entwicklung beigetragen haben.

Verbot im Ortsgebiet

Im Ortsgebiet ist das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände generell verboten. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Bürgermeister dies genehmigt, was oft zu Silvester der Fall ist. Bei extremer Trockenheit kommt es aber auch zu dieser Zeit vor, dass diese Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird, um Bränden vorzubeugen. Außerdem gibt es besonders sensible Bereiche, in denen das Böllerschießen verboten ist, wie etwa rund um Altersheime, Krankenhäuser oder Kirchen. Wer Feuerwerkskörpern im Ort oder in solchen Gebieten unrechtmäßig abfeuert, dem droht ebenfalls eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro – wobei laut Polizei hier bereits der Versuch strafbar ist.

Verbotener Böllerimport

Seit ein paar Jahren stellt die Kärntner Polizei auch vermehrt verbotene Böller sicher, die insbesondere von Jugendlichen im Ausland gekauft werden. Ein gefährlicher Trend, warnt die Polizei. „Verbotene pyrotechnische Produkte werden zumeist über das Internet in Tschechien und Polen bestellt oder direkt dort gekauft und nach Österreich gebracht“, sagt Lisa Sandrieser, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten. „Das Gefährliche an den nicht gekennzeichneten Böllern ist die fehlende CE-Konformitätsprüfung.“ Darüber hinaus müssen alle Produkte über eine Registrierungsnummer und eine gesetzeskonforme Kennzeichnung (etwa Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, Abgabebeschränkungen) verfügen.

Polizeisprecherin Lisa Sandrieser warnt vor verbotenen Feuerwerkskörpern
Polizeisprecherin Lisa Sandrieser warnt vor verbotenen Feuerwerkskörpern © LPD Kärnten

Sandrieser warnt: „Eine Verwendung nicht zertifizierter Produkte kann fatale Folgen haben, etwa, weil das Produkt deutlich mehr Schwarzpulver und diverse chemische Beigaben beinhaltet als angegeben oder die Dauer der Brennzeit der Zündschnur geringer ist als erwartet.“ So kann es selbst bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen kommen. Daher sei es wichtig, nur zertifizierte Feuerwerkskörper bei heimischen Händlern zu kaufen und diese fachgerecht zu verwenden, sagt Londer. Die heimischen Händler würden zudem genau kontrolliert: „Und bei unseren Händlern funktioniert das sehr gut.“

Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen massive Strafen. Unabhängig davon sind auch die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu beachten.