Kärntens Schulen und ihre Unterrichtszeiten. Das scheint mancherorts ein größeres Problem zu sein als bisher öffentlich bekannt. Nach dem Wirbel um die HTL Lastenstraße in Klagenfurt – dort wurde vorübergehend der Schulbeginn nach hinten verlegt, der Schulschluss blieb aber wie immer – gibt es einen weiteren Fall.
Der dürfte viel weitreichender als der in der HTL Lastenstraße sein: An einer Mittelschule (MS) hat man die Schulautonomie – sie gilt ab dem Jahr 2018/2019 – offenbar großzügig interpretiert. Manche Unterrichtsstunden dauern seit damals nur 45 Minuten. Dann, wenn es sich um die 5. und 6. Unterrichtsstunde handelt und diese die letzten Stunden an einem Schultag sind. Diese „wurden geringfügig verkürzt“, schreibt der Direktor in einer Stellungnahme. Mit der gewonnenen Zeit soll „eine Bewegungseinheit in den Schulalltag integriert“ werden.
Rätsel um Details
Wie diese „organisatorische Anpassung des Tagesablaufs“ im Detail aussieht, verrät der Direktor nicht. Wie groß die „geringfügige Verkürzung“ ist, bleibt auch unbeantwortet, ebenso die Fragen, wie die so gewonnene Bewegungseinheit im Schulalltag umgesetzt bzw. im Stundenplan dargestellt wird, wie diese Einheit aussieht oder wer sie abhält? Die eingesparten Minuten (etwa in Mathematik, Deutsch oder Geschichte) werden offenbar nicht in den jeweiligen Gegenständen nachgeholt. Diese Unterrichtszeit ist weg - für Schüler und für Lehrer. Letztere bekommen dafür aber bezahlt.
Dass dabei einiges an Zeit zusammenkommen kann, zeigen die folgenden Rechenbeispiele. Minuten bzw. Stunden, die Schüler und Lehrer früher Unterrichtsende haben, um Zeit für Bewegungseinheiten zu schaffen. „Es handelte sich nicht um eine ungeregelte Verkürzung von Unterrichtszeit, sondern um eine bewusste pädagogische und organisatorische Gestaltung des Schultages“, stellt der MS-Direktor klar.
„Behördenintern aufgearbeitet“
Der Bildungsdirektion Kärnten scheint diese Art der „organisatorischen Anpassung“ nicht geheuer zu sein. „Der Sachverhalt, also die Anpassung der Schulzeiten, wird derzeit behördenintern aufgearbeitet“, teilt Bildungsdirektorin Isabella Penz mit. „Schulen, bei denen sich Anpassungsbedarf ergibt, haben ihre Unterrichtszeiten entsprechend angepasst. Diese Anpassungen erfolgen stets in Abstimmung mit der Bildungsdirektion und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.“ Die Klärung sowie allfällige organisatorische Maßnahmen erfolgen behördenintern und werden nicht gesondert öffentlich kundgemacht, so Penz in ihrer Stellungnahme. „Das oberste Ziel der Bildungsdirektion ist es, eine rechtssichere und organisatorisch tragfähige Lösung für alle betroffenen Schulstandorte zu finden.“
10 bis 15 Mittelschulen?
Dem Vernehmen nach soll diese Mittelschule nicht die einzige sein, die mit Stundenverkürzungen „Freiräume“ für andere Aktivitäten geschaffen hat. Es soll zwischen 10 und 15 geben, deren „Anpassungen“ die Bildungsdirektion intensiv beschäftigen.
Bis zur Schulautonomie waren Stundenkürzungen sogar von oben abgesegnet: Bis zum Schuljahr 2017/2018 bestand die Möglichkeit für den Landesschulrat, durch Verordnung aus zwingenden Gründen die Unterrichtsstunden um fünf Minuten zu kürzen, ohne dass die Unterrichtszeit nachgeholt werden musste.
Suche nach Mitteilung
Eine entscheidende Frage für die Bewertung dieser Fälle ist jetzt: Wurde den Schulleitern im Jahr 2018 überhaupt und unmissverständlich mitgeteilt, dass es diese „verordnete 5-Minuten-Regelung“ nicht mehr gibt? Eine Antwort steht noch aus.