Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Graz im Vorjahr war eine handfeste Überraschung: Das OLG hat den Beschluss des Landesgerichts (LG) Graz zu einem Kärntner Zahnarzt aufgehoben, in dem diesem eine Geldbuße und Schadenswiedergutmachung angeordnet worden war.