Die Justiz fühlt einem Kärntner Zahnarzt auf den Zahn. Allerdings schon recht lange: Im Jahr 2017 hat das Land Kärnten ein Berufsverbot gegen den Mann ausgesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft begann mit Ermittlungen – wegen schweren Betrugs und Körperverletzung.
„Jetzt gibt es das erste Teilgutachten in der Causa. Ein Sachverständiger hat die Fälle von über 30 Patienten begutachtet“, sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, die die Ermittlungen leitet. Inhaltlich könne er zu dem Gutachten noch nichts sagen, meint Bacher. Denn derzeit liegen die Akten bei Gericht. Das Teilgutachten könnte jedoch entscheidend für die weitere Vorgehensweise der Anklagebehörde sein. Bei den Vorwürfen gegen den Zahnarzt geht es zum einen um Behandlungsfehler und zum anderen um falsche Abrechnungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.