Es bleibt bei zehn Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung für den Neonazi-Rapper "Mr. Bond". Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch die Strafberufung des Kärntners Philipp H. (38) gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zurückgewiesen, teilte Behördensprecher Leo Levnaic-Iwanski auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) mit. Es sei auch die vom Erstgericht angenommene "besondere Gefährlichkeit des Täters" sowie die "besondere Gefährlichkeit der Taten" bestätigt worden.
Hetzte als "Mr. Bond"
Kärntner Neonazi-Musiker muss zehn Jahre in Haft
Oberlandesgericht Wien wies am Mittwoch Berufung des 38-Jährigen zurück und bestätigte die "besondere Gefährlichkeit des Täters". Erstinstanzliches Urteil damit rechtskräftig. Auch jenes gegen den Bruder des Oberkärntners.
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