Es bleibt bei zehn Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung für den Neonazi-Rapper "Mr. Bond". Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch die Strafberufung des Kärntners Philipp H. (38) gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zurückgewiesen, teilte Behördensprecher Leo Levnaic-Iwanski auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) mit. Es sei auch die vom Erstgericht angenommene "besondere Gefährlichkeit des Täters" sowie die "besondere Gefährlichkeit der Taten" bestätigt worden.