Die Tragödie in der Freizeitanlage in St. Andrä im Lavanttal wird ohne strafrechtliche Folgen bleiben: Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat ihre Ermittlungen gegen unbekannte Täter eingestellt, bestätigt StA-Sprecherin Tina Frimmel-Hesse: "Die Einstellung erfolgte aus Beweisgründen." Das heißt: Es war niemandem eine (Mit)Schuld an dem Unglück zuordenbar und es war auch nicht zu verhindern. Als Ursache gilt höhere Gewalt.

Am 18. August des Vorjahres kamen bei einem kurzen, ungewöhnlich heftigen Unwetter in der beliebten Freizeitanlage am St. Andräer See zwei kleine Mädchen uns Leben, 13 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Sie wurden von herumfliegenden Gegenständen, von herab fallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen getroffen.

"Fachgerechte Baumpflege"

Dem Zustand der Bäume galt dann auch das Hauptaugenmerk der Ermittler: Ein Sachverständiger prüfte, ob die Bäume sachgemäß geschnitten und betreut wurden. Die Untersuchungen drehten sich um die Frage, ob die Unwetterschäden verhindert werden hätten können. Hätten sie nicht, so der Experte in seinem Gutachten. Er konnte keine Mängel feststellen. Der Betreiber der Freizeitanlage, die Stadtgemeinde St. Andrä, habe Baumkontrolle und -pflege fachgerecht durchführen lassen. Ebenso seien Sicherungsmaßnahmen an den Bäumen am Badesee installiert gewesen.

Das Unglück sei auf höhere Gewalt zurückzuführen, so der Sachverständige. Einer Meinung, der sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft angeschlossen hat.