Mit einem Bein immer vor dem Richter: So beschreiben immer mehr Bürgermeister ihr zunehmend schwieriger werdendes Amt, weil (anonyme) Anzeigen bzw. Haftungsfragen häufiger werden. Jetzt rüttelt das von der Kleinen Zeitung aufgezeigte Urteil des Obersten Gerichtshofs nach einem tödlichen Wanderunfall auf: Die Gemeinde Oberdrauburg und ein zweiter Wegehalter, ein Alpinverein, müssen haften und der Witwe Schmerzensgeld und über Jahre eine monatliche Rente zahlen. Die Kosten betragen laut Anwalt hunderttausende Euro. Die Summe sei durch Versicherungen gedeckt.