Eine Wanderung in Oberdrauburg endete für einen Urlauber tödlich. Er stürzte im Sommer 2016 im Bereich der Trögerwand 70 bis 100 Meter in die Tiefe. Rund fünf Jahre später entschied der Oberste Gerichtshof nun: Die Gemeinde Oberdrauburg und ein touristischer, alpiner Verein müssen für den Todessturz haften. Beide waren laut Urteil für den Weg zuständig. „Die Witwe des Verunglückten hatte nach dem Unfall Klage eingebracht“, sagt Anwalt Daniel Klatzer, der die Gemeinde vertritt.