In Österreich war bislang die Unterstützung einer Person bei deren Suizid strafbar. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH)hat mit seiner Entscheidung vom Dezember des Vorjahres das Verbot der Hilfeleistung beim Suizid als verfassungswidrig aufgehoben - mit Wirkung ab 1. Jänner 2022.