Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafbarkeit von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und damit eine schwerwiegende Entscheidung getroffen. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die Tür zur Sterbehilfe ist damit nun auch in Österreich einen Spalt offen.
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