Der VfGH hat entschieden. Eine Strafe auf Beihilfe zur Selbsttötung ist verfassungswidrig. Laut dem Urteil hat jeder Mensch ein Recht auf Hilfe bei der Selbsttötung. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig gegen Geld und geschäftsmäßig zu haben sein.
Außensicht
Dieses Urteil zur Sterbehilfe leistet einer Tötungskultur Vorschub
Gudrun Kattnig vom Katholischen Familienverband Kärnten meint, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Sterbehilfe alle Bemühungen, Menschen vor einer Selbsttötung zu bewahren, ad absurdum führe.
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