
"Zwei Herzen schlagen da in meiner Brust." Es ist eine Frage, die Juristen – in diesem Fall den Innsbrucker Verfassungsrechtsprofessor Peter Bußjäger – zu Poeten werden lässt: Soll es den 14 Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs erlaubt werden, Rechtsmeinungen zu veröffentlichen, die von jener der Mehrheit abweichen?
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24.02.2021 um 08:58 Uhr
Cui bono
"Cui bono" haben die alten Römer gesagt - wem nützt es, zu welchem Vorteil?
Ich meine, Transparenz wäre hier nicht von Vorteil. Wenn das Höchstgericht - nach sachlicher, fairer, vielleicht auch gegensätzlicher Diskussion - entschieden hat, ist die Sache erledigt. Das wäre für das Gericht nicht gut, wenn nachher die Diskussion weitergeht, auch unter den Richtern. Gestärkt wird damit die Autorität des Gerichts sicherlich nicht.