
Wie darf ich in Kärnten Ostern feiern? Welche Zusammenkünfte sind erlaubt?
ANTWORT: In der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gibt es grundsätzlich hinsichtlich Osterfeiern Beschränkungen von Zusammenkünften dahingehend, als dass Zusammenkünfte und Treffen von maximal vier Personen aus zwei Haushalten plus sechs minderjährige Kinder jedenfalls zulässig sind (4+6 Regel) - in Garagen, Gärten, Schuppen und Scheunen. Dort ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ein Abstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und eine Maske zu tragen. Zusammenkünfte im unmittelbaren privaten Wohnbereich sind allerdings ohne Begrenzung möglich - auch ohne Maske und Abstandsregel. In der Zeit von 20 bis 6 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Insbesondere ist aber auch in dieser Zeit der Kontakt mit dem Lebenspartner, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, mit engen Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) sowie mit Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals in der Woche Kontakt gepflegt wird, erlaubt.
03.04.2021 um 10:07 Uhr
Falschmeldung
Na, irgendein der seriösen Medien verbreitet hier Falschmeldungen oder nur verkürzt dargestellte Meldungen, die man dann falsch interpretiert: Hier bei der Kleinen steht klipp und klar "Zusammenkünfte und Treffen von maximal vier Personen aus zwei Haushalten plus sechs minderjährige Kinder jedenfalls zulässig sind (4+6 Regel)".
Im ORF Teletext steht auf Seite 101 aktuell: "Erlaubt sind laut einer Verordnung des Gesundheitsministeriums Treffen zwischen einer einzelnen Person und einem anderen Haushalt - auch über die Ostregion hinaus". Also was jetzt? War wohl wieder ein individueller Fehler eines Redakteurs, der dann im Nachhinein bedauert wird. Alles nicht so gemeint, gelle! Wer auch immer bei dieser Sachlage Recht hat.
03.04.2021 um 12:51 Uhr
Regelung
Ich hab beim Kollegen Martinz nachgefragt. Er hat mir geantwortet: "Für die Kleine Zeitung hat Jurist Bernhard Fink die Verordnung so interpretiert."
Freundliche Grüße, die Redaktion