Im Prozess um eine tödliche Gasexplosion in einem Glock-Werk in Ferlach ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt am vierten Prozesstag das Urteil gesprochen worden. Drei damals leitende Mitarbeiter wurden der grob fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Alle drei Angeklagten hatten sich zuvor nicht schuldig bekannt.