Ein Ausflug an den Wörthersee endete für einen Steirer im Sommer des Vorjahres tödlich. Der 38-Jährige ist von der schwimmenden Plattform „The Island“ gefallen und ertrunken. Der Betreiber wird sich dafür nun vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat den Mann wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. „Ihm wird vorgeworfen, unter außer Acht lassen der als Schiffsführer gebotenen Sorgfalt gehandelt zu haben. Er hatte keine Konzession für die Personenbeförderung und auch kein Schiffsführerpatent“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Neben dem Opfer und dem Angeklagten waren vier weitere Personen auf der Plattform anwesend. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer „mittelgradigen Alkoholisierung“ des Steirers. „Er war bereits alkoholisiert, als er die Plattform betrat und hat auf der Plattform weiter Alkohol konsumiert. Das ist aber nicht dem Beschuldigten anzulasten“, sagt Kitz. Allerdings habe er eine Reihe weiterer Maßnahmen unterlassen, durch die der tödliche Unfall möglicherweise zu verhindern gewesen wäre.

Kein Suchscheinwerfer an Bord

Unter anderem sei man in der Dunkelheit ohne ausreichender nautischer Beleuchtung unterwegs gewesen. Das bedeutet auch, dass keine Suchscheinwerfer an Bord waren. Der Steirer konnte erst nach eineinhalbtägiger Suche von der Wasserrettung in rund 40 Metern Tiefe lokalisiert und geborgen werden. Laut Anklage wird dem Betreiber auch angelastet, dass die Plattform keine Sicherheitsvorkehrungen wie eine Reling hatte und dass nicht genügend Schwimmwesten mitgeführt wurden. Zudem seien die Gäste beim Betreten nicht sicherheitstechnisch unterwiesen worden.

Wie berichtet wurde das als „Katamaran“ beworbene Gefährt kurz nach dem Unfall sichergestellt. Ein Sachverständiger hat daraufhin festgestellt, dass es sich um ein Boot mit einem elektrischen Antrieb von 6 kW handelt. Gesetzlich bedeutet das, dass man es nur mit gültigem Patent lenken durfte und auch schifffahrtsrechtlich illegal unterwegs war.

Der Prozess wird am 5. Mai am Landesgericht Klagenfurt stattfinden. Laut Anwalt des Beschuldigten wolle man sich zum laufenden Verfahren derzeit nicht äußern.