Lange war unklar, was genau da am Wörthersee unterwegs war. Der Betreiber selbst sprach von einem Katamaran. Die Rede war auch von einer „schwimmenden Insel“. Auch die Behörden konnten den rechtlichen Status bisher nicht endgültig klären. Deshalb wurde vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diesen Umstand klären soll. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Laut dem Sachverständigen handelt es sich um ein Boot mit einer elektrischen Antriebskraft von 6 kW.
Die Stärke des Motors ist deshalb von Bedeutung, weil sie unter anderem darüber entscheidet, wer damit über den Wörthersee fahren darf und ob es eine Genehmigung braucht. Die Grenze liegt bei 5 kW. In dem Fall hätte die „schwimmende Insel“ nur von einem Schiffsführer mit gültigem Patent gesteuert werden dürfen. Zudem wäre sie schifffahrtsrechtlich illegal unterwegs gewesen.
Befragungen laufen noch
Ob es zu einer Anklage kommt - ermittelt wird wegen grob fahrlässiger Tötung -, wird die Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen entscheiden. Die Einvernahmen der Zeugen sind noch nicht abgeschlossen. Mit einem Abschlussbericht ist noch im November zu rechnen. Dann wird auch der Betreiber der Plattform mit den Ergebnissen konfrontiert. Sein Anwalt wollte mit Verweis auf die weiteren Ermittlungen noch keine Stellungnahme abgeben.
Aus 38 Metern Tiefe geborgen
Passiert ist der schreckliche Unfall am 16. August. Der Mann dürfte sofort nach seinem Sturz ins Wasser untergegangen sein. Rettungstaucher konnten den 38-Jährigen zwei Tage später nach einer großangelegten Suchaktion aus 38 Metern Tiefe bergen. Die Plattform wurde umgehend von der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der Betreiber sprach Familie und Freunden des Opfers seine Anteilnahme aus.
Die genauen Hintergründe des Todesfalls werden sich wohl erst vor Gericht klären lassen. Derzeit steht fest, dass der Mann zum Zeitpunkt des Todes alkoholisiert war. Ob der Alkohol vor der Fahrt oder währenddessen konsumiert wurde, ist Teil der Erhebungen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich die Gruppe selbst damit versorgt hat oder es eine Art von Ausschank oder Verpflegung an Bord gab.