Die Regierung, konkret Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), kündigte an, dass sie eine „Obergrenze für das Wahlarzthonorar“ einführen will. Ist das zulässig?

Die vereinfachte Antwort: Ja. Es gibt in mehreren Berufsgruppen gesetzlich geregelte Tarife, etwa bei Rechtsanwälten oder Notaren. Auch die Buchpreisbindung ist so ein Fall, bei dem ein Gut nicht allen Schwankungen der Marktwirtschaft ausgesetzt wird. Auch in der Gesundheit gehen mehrere europäische Länder diesen Weg - etwa die Schweiz, Deutschland oder die Niederlande. Die beiden letztgenannten Länder sind wie Österreich Teil der Europäischen Union. „Aber in solchen Fällen geht die medizinische Versorgungssicherheit vor, daher gab es auch noch nie ein EuGH-Erkenntnis, das Preiseingriffe gekippt hat", erklärt ein Gesundheitsökonom im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

„Tarife bis zur Sittenwidrigkeit“

In Deutschland etwa bemessen sich ärztliche Leistungen an Punkten - und Privatärzten wird dann in der Gebührenordnung ein Multiplikator zugestanden. Der Regelsatz liegt bei 2,3, der Höchstsatz bei überdurchschnittlichem Zeitaufwand ist mit 3,5 gedeckelt. „In Österreich haben wir derzeit keine solche Grenze, man kann im Grunde bis zur Sittenwidrigkeit verrechnen“, so der Gesundheitsökonom.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann will einen Preisdeckel
Gesundheitsministerin Korinna Schumann will einen Preisdeckel © Aufreiter

Der Deckel soll aber nicht nur Kosten für Patienten senken, man erhofft sich auch einen Lenkungseffekt zurück in das öffentliche Gesundheitssystem. Aktuell gibt es in Österreich 55.107 Ärzte, 10.307 sind Vertragsärzte. 12.732 sind Wahlärzte, wobei gut die Hälfte eigentlich in Krankenhäusern arbeitet. 6799 sind reine Wahlärzte. Sie unterliegen keinem Kontrahierungszwang – können sich Patienten also aussuchen, müssen keine Nachtdienste leisten und haben keine vorgeschriebenen Öffnungszeiten. „Für die ÖGK war das lange ein attraktives System, da man diesen Ärzten nur 80 Prozent dessen zahlen musste, was man einem Kassenarzt zahlt. Den Rest holen sich die Ärzte von den zahlungswilligen Patienten – oder deren Versicherungen für die das auch ein gutes Geschäft ist.“ Mittlerweile hat die ÖGK aber massive Probleme ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachzukommen, weil sich viele Ärztinnen und Ärzte dem Kassensystem entziehen.

2000 Kassenstellen wären finanzierbar

Würde man die 756 Millionen Euro an Honoraren, die jährlich bei der ÖGK eingereicht werden, direkt in Kassenstellen umrechnen, wären das rund 2000 Kassenstellen, die man besetzen könnte. Wobei diese Rechnung freilich Unschärfen hat, da die Leistungen von Wahlärzten ja auch Teil des Gesundheitssystems sind. Nur wären diese Ärztinnen und Ärzte eben für jederfrau und -mann zugänglich, da es keinen Selbstbetrag gibt, der zu zahlen wäre.

Fazit: Würde sich die Regierung einig werden, könnte man den rechtlichen Rahmen für einen Oberdeckel schaffen. Ob dieser letztlich den Lenkungseffekt hätte und mehr Ärzte ins Kassensystem wechseln würden, ist aber offen.