„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ Mit dieser Fragestellung wurde die Kärntner Bevölkerung heuer im Jänner im Rahmen einer Volksbefragung konfrontiert. Mit einer knappen Mehrheit von 51,55 Prozent sprachen sich die Kärntnerinnen und Kärntner dabei für ein Windkraftverbot auf den heimischen Almen und Bergen aus.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen, „die der Volksbefragung zugrundeliegende Verordnung zu prüfen“. Diese Fragestellung scheine, so der VfGH, „eine wertende Beifügung zu enthalten“. Konkret wird vermutet, dass man die Antwort in eine bestimmte Richtung habe lenken wollen, indem man bei der Frage ausschließlich ein Interesse hervorhob, und zwar den „Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“.
Stellungnahme wird eingeholt
Damit werde der Zweck nicht erfüllt, den Willen der Stimmberechtigten über einen bestimmten Gegenstand herauszufinden: „Die Fragestellung dürfte auch gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen verstoßen.“ Der VfGH werde in den nächsten Wochen eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung einholen und danach entscheiden, ob die Anordnung der Volksbefragung gesetzeskonform war.
Kosten von 1,2 Millionen Euro
Die Volksbefragung im Jänner ist aber auch wegen ihrer Kosten auf Kritik gestoßen: In Summe wurden dafür 1,2 Millionen Euro Steuergeld aufgewendet. Gemeindebund-Präsident Günther Vallant (SPÖ) kommentierte das Ergebnis mit dem Satz: „Außer Spesen nichts gewesen.“
FPÖ-Chef Erwin Angerer meint in einer ersten Reaktion: „Den Rechtsweg zu bestreiten steht jedermann zu. Eine demokratische Entscheidung der Bevölkerung zu missachten, ist jedoch etwas anderes und das ist wohl der wahre Grund der Anfechtung.“ Er verweist jedoch darauf, dass „die von der FPÖ vorgelegte ursprüngliche Fragestellung zur Volksbefragung von der Kärntner Landesregierung abgeändert und in der Sitzung der Landesregierung vom 15. Oktober 2024 von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde.“ Ungeachtet des VfGH-Verfahrens brachte der 12. Jänner den „klaren Willen der Bürger“ hervor.
„Sorgfalt hat gefehlt“
Grünen-Chefin Olga Voglauer übt Kritik an der Landesregierung: „Angesichts der im Vorfeld aufgekommenen Kritik zur Wortwahl, Klarheit und Objektivität der Fragestellung wäre es Aufgabe der Landesregierung gewesen, eine rechtlich unangreifbare und seriöse Fragestellung sicherzustellen – und keine Vorlage für den Verfassungsgerichtshof zu liefern. Diese Sorgfalt hat gefehlt.“
Angefochten wurde die Befragung vom Wiener Anwalt Florian Berl und seiner Kanzlei ONZ. „Ich vertrete die Auffassung, dass das eine wertende Fragestellung war und sie damit unzulässig gewesen wäre. Sie verstößt gegen das Neutralitätsgebot“, sagte Berl im Jänner in einem Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Hinzu komme, dass die Fragestellung laut Gesetz klar und präzise formuliert sein müsse, was ebenfalls nicht der Fall gewesen wäre. Dieser Umstand sei schon deshalb nicht erfüllt, weil unter anderem nicht genau geklärt wird, wo eine Alm aufhört oder ein Berg anfängt.
Land nimmt VfGH-Beschluss mit Respekt zur Kenntnis
Den VfGH-Beschluss, die der Windkraft-Volksbefragung vom Jänner 2025 zugrundeliegende Verordnung zu prüfen, nimmt das Land Kärnten mit Respekt zur Kenntnis – und nimmt wie folgt dazu Stellung: „Rechtlich war das Ergebnis der Volksbefragung weder bindend noch durchsetzbar. Realpolitisch hat man sich aber in Kärnten in einer Einigung aller Landtagsfraktionen darauf verständigt, das Ergebnis in die weitere Planung miteinzubeziehen.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Kärnten steht jedenfalls weiterhin zum Ziel eines ausgewogenen Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz. Denn es geht auch darum, die für Kärnten, für seine Menschen und Arbeitsplätze sichernden Unternehmen notwendige Stromversorgung für die Zukunft so sicherzustellen, dass wir unserer Enkelverantwortung nachkommen, indem wir auf einen nachhaltigen erneuerbaren Energiemix setzen, der uns unabhängig und unerpressbar von äußeren Einflüssen macht.“