Nach der Volksbefragung in Kärnten, die im Jänner knapp für ein Verbot für die Aufstellung weiterer Windräder ausgegangen ist, laufen noch Verhandlungen über die rechtlichen Folgen. Die FPÖ fordert nämlich immer noch strengere Regeln als sie die Landesregierung vorsieht. Am kommenden Donnerstag soll die Materie bereits in einer Sitzung des Landtages diskutiert und auch beschlossen werden.

Vergangene Woche hatten alle vier Kärntner Landtagsparteien überraschend eine Einigung verkündet, wie man mit dem Ergebnis der Volksbefragung umgeht. Darin wurden unter anderem bestehende Windräder oder solche in Genehmigungsverfahren außer Streit gestellt und ein Verbot für die Aufstellung in sensiblen Bereichen wie etwa Nationalparks, bekräftigt. Ganz zufrieden damit war die oppositionelle FPÖ, die für ein Verbot trommelte, aber noch nicht. Die Vorschläge der Regierung gingen noch nicht weit genug, erklärte FPÖ-Landeschef Erwin Angerer am Dienstag vor Journalisten.

46 Windräder und Schluss?

Wenn also eine Novelle des Kärntner Raumordnungsgesetzes am Donnerstag beschlossen werden soll, so fordern die Freiheitlichen weitere Punkte. Zum Beispiel sieht der aktuelle Entwurf ein Verbot von Windrädern in der alpinen Zone, also über 1800 Metern Seehöhe, vor. Das ist zu hoch für die Freiheitlichen, die auf einem Verbot von Windrädern über einer Seehöhe von 1400 Metern beharren. Außerdem wird auch ein Verbot auf Almen gefordert, wie sie im Kärntner Landwirtschaftsgesetz definiert sind. „Für unsere Zustimmung am Donnerstag ist das ein Muss“, so Angerer.

Derzeit sind in Kärnten 14 Windräder in Betrieb, 32 weitere sind in den Behördenverfahren schon so weit fortgeschritten, dass sie unabhängig von der Volksbefragung errichtet werden. Angerer gab sich am Dienstag fest davon überzeugt, dass diese insgesamt 46 Windräder die einzigen sind, die es in Kärnten je geben wird. Dazu verwies er auf einen entsprechenden Antrag der SPÖ, der der APA vorliegt.

Der entsprechende Passus, wo Windkraftzonen ausgewiesen werden sollen, lautet: „Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, im Bereich jener Flächen, auf denen bereits genehmigte bzw. in Genehmigung befindliche Windparks vorgesehen sind, entsprechende Zonierungen für die Errichtung von Windkraftanlagen zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen.“ Dass dabei rund um die Windparks weitere Flächen für die Errichtung weiterer Windräder zugeschlagen werden könnten, glaubt Angerer nicht: „Wir gehen davon aus, dass das, was die Regierungsparteien vorlegen, ernst gemeint ist.“

Alpenverein sieht sich bestätigt

Der Vorstand des Landesverbandes Kärnten des Österreichischen Alpenvereins sieht durch das Ergebnis der Volksbefragung seine Position zum „Windkraftausbau in den Bergen“ bestätigt und fordert nun seine Einbeziehung in die weitere Arbeit. Man habe - wie auch die Bürgerinitiativen – durch Aufklärungsarbeit einen wesentlichen Anteil am Abstimmungsergebnis beigetragen. „Die derzeitig geplanten Windkraftanlagen sind bis zu 250 Meter hoch. Das heißt, sie würden bei der jetzt vorgeschlagenen Höhenbegrenzung auf 1800 Meter weit über 2000 Meter Seehöhe reichen und somit weithin das Landschaftsbild bestimmen. Wir schlagen vor, die Seehöhe-Begrenzung auf 1500 Meter zu senken und die Sichtbarkeitsbestimmungen der Windkraft-Standorträume-Verordnung für die Zonierung heranzuziehen“, heißt es in einer Aussendung.

Bürgerinitiative für „1200-Meter-Grenze“

Die Bürgerplattform „Gegenwind in Kärnten“ hat im Vorfeld der Landtagssitzung am Donnerstag ebenfalls Forderungen formuliert. So soll es ab sofort keine Annahme von neuen Anträgen und keine Genehmigung weiterer Anlagen auf Almen und Bergen geben. „Da Almwirtschaft bereits weit unter 1800 Metern Seehöhe stattfindet, ist diese kolportierte Grenze viel zu hoch angesetzt. Wir fordern eine Grenze von 1200 Metern Seehöhe und die Berücksichtigung des Almkatasters“, heißt es in einer Aussendung.