Wegen des Besitzes von „abartiger Kinderpornographie“ wurden zwei Kärntner am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt. Ein 55-jähriger Klagenfurter und ein 39-jähriger Mann aus dem Bezirk St. Veit fassten bedingte Haftstrafen von mehreren Monaten aus. Beide zeigten sich umfassend geständig und reumütig.