Weil eine Kärntnerin mit einem gemieteten und GPS-überwachten Kastenwagen einer Transportfirma mit 24 km/h zu schnell unterwegs war, wurden ihr 45 Euro automatisch vom Konto abgebucht - obwohl sie nicht von der Polizei erwischt worden war. Die Überraschung war doppelt groß, da die Konsumentin über mögliche Zusatzkosten und die Überwachung per GPS nicht informiert war.

Die Betroffene wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-Präsident Günther Goach. Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, kritisiert: „Die Anfragen und Beschwerden über die Firma 123-Transporter häufen sich im Konsumentenschutz. Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen“, und betont: „Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abzocke vor.“

Zwar finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, doch eine automatische Geldabbuchung ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-Mandat hält die AK Kärnten für rechtlich bedenklich. Eine GPS-Überwachung und pauschale Vertragsklauseln würden zunehmend zum Nachteil von Konsumenten eingesetzt, so die AK.