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Verein deckt auf

Absurde Klauseln in Pflegeheim-Verträgen: Wer auf Balkon will, muss zahlen

Wird ein Platz in einem Kärntner Pflegeheim frei, ist man als Patient oder Angehöriger gezwungen, den Zusatzkosten zuzustimmen. Experte sagt: „50 Prozent der Klauseln sind unzulässig.“
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • In Kärntner Pflegeheimverträgen sind viele Klauseln versteckt, die oft unzulässig sind und zusätzliche Kosten für Patienten oder Angehörige verursachen.
  • Experten schätzen, dass 50% der Klauseln in diesen Verträgen unzulässig sind, was zu rechtlichen Schritten geführt hat.
  • Zusätzliche Gebühren wie 700 Euro für ein Einzelzimmer oder 60 Euro für die Balkonnutzung sind nur einige Beispiele für die versteckten Kosten.
  • Der Verein VertretungsNetz bietet rechtliche Unterstützung und hat bereits mehrere Abmahnungsverfahren gegen solche Klauseln eingeleitet.
  • Die unzureichende gesetzliche Regelung im Sozialbereich in Kärnten ermöglicht es Heimbetreibern, laufend neue Zusatzkosten zu erfinden.
Senior und Pflegerin sitzen am Tisch und reichen einander die Hand | Oft liegt der Teufel bei den Heimverträgen im Detail
© Fotolia
Oft liegt der Teufel bei den Heimverträgen im Detail
© Fotolia
Author Thomas Martinz
Thomas Martinz Redakteur Bundesland Kärnten
Redakteur Bundesland Kärnten
22. Juli 2025,
11:30 Uhr

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