Fünf Monate nach der Tragödie am Großglockner, bei der eine Salzburgerin (33) ums Leben gekommen war, nimmt jetzt erstmal ihr Lebensgefährte (36) dazu Stellung. Gegen den Mann, er hat seine Freundin auf der Tour begleitet, ermittelt die Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung.

„Meinem Mandanten tut der Tod seiner Lebensgefährtin unendlich leid“, sagt Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der den Beschuldigten vertritt. „Er möchte vor allem gegenüber der Familie der Verstorbenen sein tief empfundenes Bedauern zum Ausdruck bringen.“

„Tour gemeinsam geplant“

Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestreitet der 36-Jährige entschieden. „Aus Sicht der Verteidigung war das Ableben der Frau ein tragischer Unglücksfall“, heißt es in der Stellungnahme an die StA Innsbruck. Die Alpinisten hätten die Tour – sie sollte über den Stüdlgrat auf den Großglockner und zurück über den Kleinglockner, die Adlersruhe zum Parkplatz beim Lucknerhaus führen – gemeinsam geplant. „Beide hielten sich (...) für ausreichend erfahren, adäquat vorbereitet und gut ausgerüstet“, steht in der Stellungnahme. Beide verfügten über „einschlägige alpine Erfahrung“ und waren „in sehr guter körperlicher Verfassung“.

Planmäßiger Start

Die Tour am Samstag, der 18. Jänner, habe planmäßig um zirka 6.45 Uhr begonnen. Gegen 9.30 Uhr haben sie die Stüdlhütte, etwa eine Stunde später den Einstieg zum Stüdlgrat erreicht. Auf diesem trafen sie um etwa 13.30 Uhr beim sogenannten Frühstücksplatzerl ein, wo laut Beschuldigtem das weitere Vorgehen besprochen wurde. Beiden sei bewusst gewesen, dass hier der „point of no return“ sei, heißt es in der Stellungnahme. Also jener Punkt auf der Tour, an dem man nicht mehr umkehren konnte, wenn man ihn überschritt. Da weder die Frau, noch der 36-Jährige erschöpft oder überfordert waren, gingen sie weiter.

Rechtsanwalt Kurt Jelinek vertritt den beschuldigten Salzburger
Rechtsanwalt Kurt Jelinek vertritt den beschuldigten Salzburger © Peter Rass

Gegen 22.30 Uhr überflog ein Polizeihubschrauber die Alpinisten und leuchtete sie an. Da sich beide aber gut fühlten, nicht mehr weit vom Gipfel entfernt waren, bestand keine Notlage und es wurde daher auch nichts Derartiges signalisiert, so der Beschuldigte. Sein Anwalt verweist in dem Schreiben auf übereinstimmende, ähnliche Aussagen von vier Zeugen.

„Überraschende Entwicklung“

Doch diese Situation sollte sich auf dramatische Weise ändern: Die Bedingungen verschlechterten sich und die 33-Jährige habe „auf einmal vermehrt Erschöpfungserscheinungen gezeigt“, so ihr Begleiter. Das sei „für ihn völlig überraschend und objektiv nicht vorhersehbar“ gewesen. „Eine Rückkehr war zu diesem Zeitpunkt jedoch keinesfalls mehr möglich.“

Nachdem sich der Zustand seiner Freundin weiter verschlechtert hat, beschloss der 36-Jährige doch eine Hubschrauberbergung zu organisieren. Der Beschuldigte habe laut seiner Stellungnahme sein Handy herausgeholt und dabei bemerkt, dass er mehrere Anrufe und Nachrichten eines Alpinpolizisten hat. Diese habe er nicht bemerkt, weil das Handy „bei eingehenden Anrufen und Nachrichten nur leicht vibrierte“.

Entscheidender Anruf?

Am Sonntag, dem 19. Jänner, um 0.35 Uhr in der Früh rief der Salzburger diesen Alpinpolizisten an und teilte ihm mit, dass jetzt „insbesondere seine Freundin - aber beginnend auch er selbst - stark erschöpft seien, nur noch sehr langsam vorankommen und daher zeitnah Hilfe erforderlich ist“.

Unterschiedliche Aussagen

Was dann passiert ist, darüber gehen die Aussagen auseinander. Der Polizist sagte in seiner Einvernahme aus, dass der Beschuldigte ihm gesagt habe, es sei „alles in Ordnung“. „Das ist unrichtig“, kontert der 36-Jährige und meinte, das habe sich auf den Zeitpunkt des Hubschrauberüberflugs bezogen. Er, so heißt es in der Stellungnahme, sei der Überzeugung gewesen, dass der Alpinpolizist über den Ernst der Lage Bescheid wusste und dass rasch Rettung gebraucht werde. Seiner Freundin habe er gesagt, dass laut Polizisten derzeit kein Hubschraubereinsatz möglich sei, und man daher in Bewegung bleiben müsse, um sich einigermaßen warm zu halten.

Bilder der dramatischen Nacht

Beide schafften es noch zu einer Schneerampe, 30 bis 40 Höhenmeter vom Gipfelkreuz entfernt: „Die Situation war jedoch aussichtslos: Die Frau war körperlich derart erschöpft, dass sie den Aufstieg gar nicht mehr fortsetzen konnte.“

„Einvernehmen mit Freundin“

Da er keine Chance gesehen habe, der 33-Jährigen unter diesen Umständen vor Ort zu helfen, habe er, „im Einvernehmen mit seiner Freundin die Entscheidung getroffen, alleine (...) abzusteigen“, in der Hoffnung bei der Adlersruhe auf andere Bergsteiger zu treffen und Hilfe holen zu können – eine vergebliche Hoffnung. Auch Versuche seine Freundin telefonisch zu erreichen, waren erfolglos, so der 36-Jährige in seiner Aussage.

Gegen 3.30 Uhr rief der Beschuldigte erneut den Alpinpolizisten an und „teilte diesem mit, er habe seine Begleiterin zurücklassen müssen“. Da er selbst ebenfalls völlig erschöpft war, „regte er auch an, erneut einen Hubschrauber zur 33-Jährigen zu schicken“.

Doch zu diesem Zeitpunkt war es für die Salzburgerin leider bereits zu spät. Sie war verstorben – alleine, völlig entkräftet, in Eiseskälte und Finsternis, in rund 3800 Metern Seehöhe, nur wenige Meter vom Gipfelkreuz entfernt. Als die Bergretter am Sonntag, dem 19. Jänner, gegen 10 Uhr bei der Frau eingetroffen waren, war diese bereits tot.

„Rettungskette so spät in Gang gesetzt“

Ob und warum die Rettungskette tatsächlich „erst so spät in Gang gesetzt wurde“, obwohl bereits um 0.30 Uhr über die kritische Situation berichtet worden ist, wie Jelinek in der Stellungnahme schreibt, muss die Staatsanwaltschaft Innsbruck prüfen. „Aus unserer Sicht hätte die Alpinpolizei bereits zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen“, sagt Jelinek.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 36-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Der beschuldigte Salzburger wollte gegenüber den Ermittlern bisher zu den Vorwürfen nichts sagen – was ihm rechtlich zusteht. Er hat angekündigt erst gegen Ende der Ermittlungen eine schriftliche Stellungnahme abgeben zu wollen. Das hat er am Freitag gemacht. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft Innsbruck diese bewerten und über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Für den 36-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Er hat über seinen Anwalt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung angeregt.