EXW war gestern, PrivaFund ist morgen. Nach dem Prozess um das Betrugsnetzwerk EXW, der im vergangenen Oktober mit fünf Schuldsprüchen geendet hat, steht dem Landesgericht der nächste Millionen-Prozess bevor.

Diesmal geht es um ein Konstrukt namens PrivaFund. Ähnlich wie bei EXW soll auch hier mit dem gewinnbringenden Handel mit bzw. der Veranlagung von Kryptowährungen in großem Stil betrogen worden sein. Davon ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) überzeugt und hat Anklage gegen sieben Personen eingebracht, sechs österreichische und einen deutschen Staatsbürger. Unter anderem wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Geldwäsche. Laut, noch nicht rechtskräftiger Anklage, gibt es rund 7500 Geschädigte, vornehmlich in Österreich, Deutschland und in der Schweiz, und 12 Millionen Euro Schadenssumme, wie WKStA-Sprecher Martin Ortner bestätigt.

Wieder auf der Anklagebank

Und nicht nur in der Vorgehensweise gibt es zwischen EXW und PrivaFund Parallelen, es tauchen da wie dort die gleichen Gesichter auf. Drei der PrivaFund-Angeklagten saßen schon in der EXW-Causa vor Gericht. Zwei von ihnen – zwei Klagenfurter (27 und 26) – wurden als Haupttäter zu (teilbedingten) Haftstrafen verurteilt. Eine dieser Verurteilungen ist rechtskräftig. Der dritte jetzt Angeklagte wurde bei EXW – nicht rechtskräftig – freigesprochen.

EXW war mit 20 Millionen Euro angeklagtem Schaden und mindestens 40.000 Opfern zwar größer als die PrivaFund-Causa, doch letzteres Betrugssystem soll „nur“ sieben Monate gelaufen sein und nicht zumindest eineinhalb Jahre wie EXW.

Klagenfurter als Mastermind

Mastermind, bei EXW wie bei PrivaFund, war der 27-jährige Klagenfurter. Er soll nach seinem Ausstieg aus dem Betrugsnetzwerk EXW im Herbst 2020 auf der Suche nach einer neuen Einnahmequelle gewesen sein und, laut Anklage „einen neuen Anlegerbetrug“ geplant haben. Gemeinsam mit weiteren Angeklagten sowie Beschuldigten, gegen die noch ermittelt wird, wurde Ende 2020 beschlossen mit „schweren Betrügereien ihren Unterhalt zu bestreiten“.

Dazu gab es mehrere Treffen in Kärnten, unter anderem am Wörthersee, in der Wohnung des Hauptangeklagten. Mehrere Scheinfirmen in Großbritannien, Estland und Tschechien wurden gegründet, die „Leistungen“ im Internet und auf Social Media-Plattformen (Telegram, Instagram, YouTube) beworben. Für die WKStA steht fest, dass die Verantwortlichen nie vorhatten Investoren die versprochenen Gewinnbeteiligungen auszuzahlen.

Ermittlungen gehen weiter

Das Strafmaß beträgt ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ursprünglich war gegen 14 Beschuldigte ermittelt und eine Schadenssumme von mindestens 20 Millionen Euro angenommen worden. Sieben Männer wurden jetzt angeklagt, gegen drei Personen wird noch ermittelt, gegen vier Beschuldigte wurden die Ermittlungen eingestellt.

Für alle Angeklagten und Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.