Zurück an den Start heißt es für zwei mutmaßliche Betrüger: Der Grazer (28) und seine Freundin (31) müssen sich am Mittwoch erneut am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft den beiden schweren Betrug vor.
Im vergangenen Oktober hatten die beiden schon einmal das „Vergnügen“, auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen. Damals wurde der Mann zu 18 Monaten, die Frau wegen schweren Betrugs zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile jedoch aufgehoben, weil die „subjektive Tatseite der beiden Angeklagten“ nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.
„Polizist“ als Auftraggeber
Konkret geht es in der Urteilsaufhebung um den Kern dieses Betrugsfalles: Zu welchem Zweck haben die beiden vorgegeben, im Auftrag von „Polizisten“ – die natürlich nicht echt, sondern Betrüger waren – zu handeln.
Die Angeklagten sind, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, Teil eines Falsche-Polizisten-Betrugsnetzwerkes: Als solcher sind sie im Juni 2024 von einem ihnen angeblich unbekannten Auftraggeber ins Lavanttal geschickt worden. Dort sollte der Grazer, er ist Taxifahrer, ein Paket mit Schmuck, Goldmünzen und Bargeld abholen. Dieses hatte ein Pensionist (61) vor seine Haustüre gelegt, nachdem er zuvor telefonisch von falschen Polizisten „bearbeitet“ wurde. Angeblich seien seine Wertgegenstände bei ihm nicht mehr sicher.
Die Boten, laut der Betrügergeschichte auch Polizisten, schnappten sich das Paket, brachten es nach Wien und hinterlegten es in einem Hotelzimmer. Auf der Fahrt und im Hotel wurden sie von ihrem Auftraggeber über ein Handy bzw. Handykamera kontrolliert. Mit 3000 Euro Belohnung ging es für den 28-Jährigen und seine Freundin retour in die Steiermark.
Von Pensionistin ausgetrickst
Zwei Wochen später bekam der 28-Jährige einen neuen Auftrag, war jedoch wenig erfolgreich: Als er am 8. Juli beim zweiten Opfer, einer Pensionistin (66), vorgefahren ist, wurde er schon von der Polizei erwartet und festgenommen. Die 66-Jährige hatte die Exekutive alarmiert. Der Grazer und seine Freundin wurden angeklagt.
Sie müssen sich am Mittwoch ab 10.30 Uhr vor Richterin Michaela Sanin verantworten. Der Strafrahmen für die ihnen vorgeworfenen Taten beträgt zwischen ein Jahr und zehn Jahren. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.