Kehrtwende im Verfahren des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen Klimaaktivistin Anja Windl: Das zweijährige Aufenthaltsverbot in Österreich kann vorerst nicht vollzogen werden, weil die Beschwerde gegen den Bescheid aufschiebende Wirkung hat. Das bestätigen sowohl das Innenministerium, als auch Windls Anwalt Ralf Niederhammer.
Trotz Aufenthaltsverbots
„Klima-Shakira“ kann doch weiterhin in Kärnten bleiben
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss abgewartet werden, bis das Aufenthaltsverbot für Anja Windl gilt. Das kann bis zu zwölf Monate dauern.
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