Kehrtwende im Verfahren des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen Klimaaktivistin Anja Windl: Das zweijährige Aufenthaltsverbot in Österreich kann vorerst nicht vollzogen werden, weil die Beschwerde gegen den Bescheid aufschiebende Wirkung hat. Das bestätigen sowohl das Innenministerium, als auch Windls Anwalt Ralf Niederhammer.