Ein ungewöhnlicher Prozess ging am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen einen Kärntner Bürgermeister über die Bühne. Peter Suntinger, Bürgermeister der Mölltaler Gemeinde Großkirchheim, musste sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen vor Richter Christian Noe verantworten, berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Suntinger hatte im vergangenen August dem Nachrichtenmagazin „profil“ sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde dem örtlichen Jägerverband 2500 Euro pro vorgelegtem Wolfskadaver bezahlen.

Ob das Tier davor ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von Bedeutung. „Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben“, zitierte „profil“ den Bürgermeister. Das brachte diesem jetzt einen Strafantrag ein, nachdem der „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) ihn bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt hatte. Die darin geäußerten Vorwürfe in Richtung Amtsmissbrauch und Anstiftung zur Tierquälerei wurden von der Anklagebehörde nicht aufgegriffen.

Allerdings drohten dem Bürgermeister von der Liste „Gemeinsam für Großkirchheim“ im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen Erlegen von nicht zum Abschuss freigegebenen Wölfen aufgerufen haben soll. Doch eine Strafe blieb Suntinger erspart.

2000 Euro Geldbuße

Obwohl der Angeklagte vor dem Richter die Wolfsabschuss-Prämie verteidigte, entging er einer Verurteilung. Nach längerem Hin und Her akzeptierte er das vom Richter unterbreitete diversionelle Angebot und handelte die ursprünglich auf 4000 Euro veranschlagte Geldbuße auf die Hälfte herunter. Indem er versicherte, er werde sich künftig an die Landesgesetze halten und binnen 14 Tagen 2000 Euro plus 150 Euro an Verfahrenskosten bezahlen, wurde die Anzeige gegen Suntinger zurückgelegt. Der Bürgermeister gilt weiterhin als unbescholten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, so die APA.

Der Weg zur Diversion war nicht einfach. Auf die Frage, ob er sich schuldig bekenne, antwortete Suntinger: „Dass ich schuldig bin, bezweifle ich. Ich bin der Meinung, wenn man den Wolf sieht, dann schießen.“ Ausführlich schilderte er, eine Schafhalterin in seiner Gemeinde hätte im Vorjahr binnen eines Tages sechs Schafe verloren, die ein Wolf auf der Alm gerissen habe: „Die Bäuche waren aufgeschlitzt, die Wampen am Boden, ein furchtbarer Anblick.“ Er befasse sich seit 2015 mit dem Thema: „Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter und Bauern schützen.“ Offiziell seien in Kärnten bisher elf Problemwölfe erlegt worden: „In Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme „der fatalen Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“ nämlich nur „mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden.“

„Ich wollte wachrütteln“

Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, betonte der Bürgermeister: „Ich wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Wolfsabschuss-Prämie beschlossen: „Uns als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.“ Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die 2500-Euro-Prämie bisher ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“ Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, vermutete Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber „die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schiefläuft“, merkte der Bürgermeister noch an.

„Es tut mir leid“

Schließlich ließ er sich doch auf das diversionelle Angebot ein. „Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“, räumte er ein und übernahm damit die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: „Im Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.“ Zukünftig würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen Problemwölfe bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich.