Seit Jahren ist der Deutsche Rainer Winkler im Internet der „Drachenlord“. Dafür wird er gemobbt, beschimpft und bedroht – digital und vor allem auch im echten Leben. In breitestem Fränkisch kommentiert er auf Youtube den Alltag und politische Ereignisse. Er redet über Kosmetik und Computerspiele, gern auch mal frauenfeindlich oder sogar antisemitisch. Seine Inhalte sind vom Niveau her eher untere Schublade – seine Gegenspieler jedoch auch.

Denn neben vielen Fans hat der „Drachenlord“ inzwischen mehr sogenannte „Hater“. Winkler wird von Hass und Anfeindungen geradezu überschwemmt. 2018 fand sogar eine zweitägige Hass-Demo vor dem Haus des Youtubers im mittelfränkischen Emskirchen statt. Laut Polizei hielten sich zwischen 600 und 800 Menschen in dem kleinen Ort auf – darunter auch Österreicher.

Nutzer hatten einen „Kampf epischen Ausmaßes“ angekündigt, ein Internetuser forderte andere sogar zum Mord an dem Youtuber auf. Seither rissen die Anfeindungen nicht mehr ab, auch seine Schwester wurde bedroht. Ein Martyrium, geprägt von Todesangst – mit dem Winkler nicht mehr umgehen konnte. Er reagiert darauf – mitunter körperlich.

Daher soll der 32-Jährige wegen Körperverletzung zwei Jahre ins Gefängnis (Staatsanwaltschaft und Winkler selbst haben Berufung eingelegt). Er hatte unter anderem einem seiner „Hater“ mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und ihn verletzt. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Tätlichkeiten, die hilflose Versuche waren, sich gegen die übergroße tägliche Bedrohung zu wehren. „Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben“, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung in Nürnberg. Der Angeklagte sei Täter und Opfer zugleich. Eines ist er allemal– ohnmächtig. Cybermobbing ist in Deutschland bisher kein Straftatbestand. Winkler fühlte sich dem Mob gegenüber hilflos – und schlug vielleicht auch deswegen gewaltvoll um sich.

Wie ist das in Österreich?

Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Postings, welche die Menschenwürde verletzen, können rasch gelöscht werden. Dazu ist es möglich, beim Bezirksgericht ohne vorangehende Verhandlung einen Unterlassungsauftrag zu erwirken.