Die am Donnerstag präsentierten Begutachtungsentwürfe gegen "Hass im Netz" sehen einerseits neue Möglichkeiten für Betroffene vor: Sie können mit einem Formblatt die Ausforschung von Tätern durch das Gericht anstoßen und mit einem neuen zivilrechtlichen Mandatsverfahren bei offensichtlichen Verstößen binnen weniger Tage die Löschung von "Hasspostings" erreichen. Die ersten drei Jahre ist das Verfahren für sie kostenfrei. Einschlägige Strafbestimmungen (Cybermobbing, Verhetzung) werden nachgeschärft, außerdem wird auch "Upskirting" - also unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs - mit bis zu einem Jahr Haft strafbar.