Im vergangenen November nahm Christian Harpf aus Fürstenfeld den Papamonat in Anspruch, um zu Hause bei seiner Frau und der neugeborenen Tochter zu bleiben. Der Arbeitgeber war einverstanden, das geringere Budget hatte die junge Familie einkalkuliert. Doch der Familienzeitbonus für den Papamonat blieb gänzlich aus. Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) verweigerte die Auszahlung. Unterschiedliche Meldeadressen waren der Grund.
„Hätten sie nur einmal auf Google Maps geschaut, hätten sie sofort gesehen, dass es ein Haus ist“, ärgert sich Harpf. Denn die beiden Meldeadressen bestehen tatsächlich: Nummerierung 6/1 und 6/2. „Die gibt es schon seit der Zeit meiner Eltern“, erläutert der Vater. Warum genau wisse man allerdings nicht, denn es handelt sich um ein einziges Wohnhaus, das auch nur einen einzigen Haupteingang hat, wie sich Harpf nun von der Gemeinde bescheinigen ließ.
Familienzeitbonus wurde nicht ausbezahlt
„6/1 oder 6/2 hat bei uns im Alltag auch nie eine Rolle gespielt“, erläutert Harpfs Frau. Briefe und Pakete würden immer an die Nummer 6 geliefert, ohne Adresszusatz. Harpf war allerdings auf 6/2 gemeldet, seine Frau und Tochter auf 6/1 – ausschlaggebender Grund, warum die ÖGK den Antrag auf Gewährung eines Familienzeitbonus – wie der Papamonat vom Versicherungsträger entschädigt wird – ablehnte.
Harpf hatte die Familienzeit zu diesem Zeitpunkt allerdings schon verbraucht, den Antrag hatte er erst im Nachhinein gestellt. „Weniger Geld als meinen Lohn hatten wir schon einkalkuliert, aber damit, dass wir gar nichts bekommen, hatten wir nicht gerechnet.“ Es war schon Dezember, Heizöl musste gekauft werden, aber das Budget war nun knapp.
ÖGK beruft sich auf Gesetzeslage
„Es heißt immer, Väter sollen sich mehr einbringen. Und dann wird das so verkompliziert“, ärgert sich Harpf. „Natürlich leben wir zusammen, alles andere hätte ja keinen Sinn“, meint der Vater und betont: „Wir haben immer zusammengewohnt. Wir sind ja auch verheiratet.“ Dass er den Familienzeitbonus nicht ausbezahlt bekam, ließ er daher nicht auf sich sitzen. Er wendete sich an seinen Rechtsschutz und die Arbeiterkammer, suchte sich schließlich einen Rechtsanwalt und klagte die ÖGK.
Dort ist man aber verständnislos für Harpfs Beschwerde. „Es muss eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen. Vater, Kind und der andere Elternteil müssen an derselben Adresse zusammenleben,“ erklärt die ÖGK mit Verweis auf die Gesetzeslage (Familienzeitbonusgesetz §2 Abs. 3) und stellt klar: „Da die idente Hauptwohnsitzmeldung von allen drei Personen erforderlich ist, dürfen sich die Adressen nicht unterscheiden, auch wenn es sich um das gleiche Haus handelt.“
Zwei Adressen, aber eine Wirtschaftsgemeinschaft
Harpfs Rechtsanwalt sieht die Sache allerdings anders: „Die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft liegt ja vor. Das ist ein Haus, ein Grundbuchkörper.“ Vielleicht gebe es den Postzusatz 6/1 und 6/2, aber Harpf und seine Familie würden dennoch zusammenleben. „Wenn man den Zweck des Gesetzes anschaut, finde ich es absurd, dass der Papamonat in dem Fall nicht ausbezahlt wird“, so der Rechtsanwalt.
Verhandelt wird nun demnächst vor dem Sozialgericht, wo der Sachverhalt ein für alle Mal geklärt werden soll. Die beiden separaten Meldeadressen will Harpf jedenfalls in eine einzige Adresse für das Familienhaus zusammenführen lassen.