Die mittlerweile insolvente Leihfirma S.H.G. soll über Jahre hinweg mutmaßlich Menschenhandel und Lohndumping betrieben haben. Es gehe dabei um mehr als 200 Menschen aus Drittstaaten, die laut Arbeiterkammer Wien (AK), der Gewerkschaft Pro-Ge und der Beratungsstelle Undoc an bekannte Unternehmen verliehen wurden. Die Beschäftigten seien laut den drei Institutionen unter Druck gesetzt worden, scheinselbstständig zu arbeiten. Die Arbeitnehmervertreter fordern nun, dass die Auftraggeber für ausstehende Löhne haften.

Es heißt, die betroffenen Arbeitskräfte – mehrheitlich Asylwerber mit irakischen Papieren – seien zwar als selbstständige Erwerbstätige versichert, aber zu den Bedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tätig gewesen. Sie hätten unter anderem bei Franchisenehmern der Fastfood-Kette Burger King, dem schwedischen Sicherheitsdienstleister Securitas, dem IQ Autohof und anderen Tankstellenbetreibern gearbeitet.

Bezahlung unter Mindestlohn

Die Arbeitskräfte hätten dabei einen Bruttostundenlohn von 9,50 Euro erhalten, was unter dem jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestlohn liegt. Die Beschäftigten erhielten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Zudem habe die S.H.G. den Beschäftigten rechtswidrig Pauschalen für Transport und Unterkunft abgezogen. Überlange Arbeitszeiten, Verletzungen der Ruhezeiten und nicht bezahlte Überstunden seien an der Tagesordnung gestanden. Wurden die Beschäftigten krank oder wollten Urlaub, sei ihnen mit Kündigung gedroht worden.

Vorwürfe zurückgewiesen

The Eatery Group, der österreichische Masterfranchisenehmer der Marke Burger King, weist die Vorwürfe der Arbeiterkammer zu den Leiharbeitsverhältnissen bei Burger King als "schlichtweg unrichtig" zurück. So würden die Vorwürfe weder The Eatery Group noch Burger King Europe betreffen, sondern zwei selbstständig wirtschaftende Franchisenehmer. Nach Aussage der betroffenen Franchisenehmer seien die beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wie vorgeschrieben über den Kollektivvertrag bezahlt worden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen seien "genau eingehalten" worden. Dass die beauftragte Firma S.H.G. das Personal nicht ordnungsgemäß bezahlt haben dürfte, sei den Franchisenehmern nicht bekannt gewesen.

Die betroffenen Franchisenehmer, The Eatery Group und Burger King Europe, distanzieren sich in einer schriftlichen Stellungnahme von dem Vorgehen der Leiharbeitsfirma S.H.G. Von den anderen offenbar betroffenen Auftraggebern liegt noch kein Kommentar vor.

Gegen die S.H.G. läuft laut AK, Pro-Ge und Undoc ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Linz. Die Staatsanwaltschaft Linz habe Ermittlungen wegen mehrerer Delikte aufgenommen und Anklage gegen den Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin der Leiharbeitsfirma S.H.G erhoben. Darunter sei auch eine Anklage wegen Menschenhandels.

Über die S.H.G. wurde inzwischen ein Konkursverfahren eröffnet, wie aus der Ediktsdatei hervorgeht. Für knapp 50 der betroffenen Beschäftigten habe der Insolvenzschutzverband Entgeltansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds angemeldet.