Arbeitsverhältnisse, die von einem "Normalarbeitsverhältnis" abweichen, werden als atypisch bezeichnet. Unter "Normalarbeitsverhältnis" wird eine abhängige Vollzeitbeschäftigung mit unbefristetem Arbeitsvertrag verstanden. Atypische Beschäftigung ist laut AMS-Auswertung vor allem Teilzeitbeschäftigung und "diese ist eindeutig weiblich". "Die so starke Zunahme an Teilzeitarbeit führt dazu, dass, obwohl heute mehr als 100.000 Menschen mehr arbeiten als vor Corona (2019), der Arbeitskräftemangel deutlich spürbar ist", so AMS-Vorstand Johannes Kopf. Die gesamt geleistete Menge an Arbeitsstunden habe sich nämlich reduziert und hier vor allem bei den Männern.

Kostengünstiger und flexibler

"Atypische Beschäftigung ist ein Ergebnis des Strukturwandels in der Arbeitswelt. Ein wichtiger Faktor ist die zunehmende Globalisierung und der damit einhergehende Wettbewerbsdruck auf Unternehmen", heißt es im AMS-Bericht. Unternehmen seien bestrebt, ihre Kosten zu senken und ihre Flexibilität zu erhöhen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. "Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, auf atypische Beschäftigungsverhältnisse zurückzugreifen, da diese oft kostengünstiger und flexibler sind als Vollzeitbeschäftigung", so das AMS. Ein weiterer Grund für den Anstieg atypischer Beschäftigung sei die Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsprozessen.

Unterschiede bei Betreuungspflichten

Im Jahr 2022 waren 42 Prozent aller unselbstständigen Beschäftigungsverhältnisse von Frauen in Teilzeit, bei Männern waren es nur acht Prozent. Die Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung unterscheiden sich laut Mikrozensus-Befragung bei Männern und Frauen deutlich beim Grund Betreuungspflichten (Frauen 40 Prozent, Männer sieben Prozent). Dies hat sich seit 2004 kaum verändert. "Keine Vollzeit gewünscht", ist für immer mehr Arbeitnehmer ein Thema. 2004 gaben 15 Prozent der Frauen diesen Grund an, 2022 waren es bereits 26 Prozent; bei den Männern stieg der Anteil dieses Grundes von 14 Prozent im Jahr 2004 auf 27 Prozent im Jahr 2022.

Befristung, Leiharbeit & Co.

Bei den sonstigen atypischen Beschäftigungsformen spielen laut AMS Befristungen, geringfügige Beschäftigung und Arbeitskräfteüberlassung "eine zunehmende Rolle". Weiters würden sonstige atypische Beschäftigungsformen mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen: geringe Arbeitszeit, Befristung, Leiharbeit oder freier Dienstvertrag. Das AMS hat in seinem Spezialbericht Daten aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria von 2022 und 2004 miteinander verglichen. Im Vorjahr hatten rund 126.100 Frauen und 59.000 Männer eine maximale Arbeitszeit von elf Wochenstunden, ein Anstieg von 61 Prozent gegenüber 2004. Zuletzt hatten 126.200 Frauen und 108.200 Männer einen befristeten Arbeitsvertrag (+37 Prozent). Rund 34.500 Frauen und 57.500 Männer waren in Zeit- bzw. Leiharbeitsfirmen beschäftigt (+92 Prozent). 14.000 Frauen und 14.900 Männer waren in freien Dienstverträgen beschäftigt, gegenüber 2009 ein Rückgang um 37 Prozent.

Neue Selbstständige

Im Jahresdurchschnitt 2022 waren laut Dachverband rund 205.500 Frauen und 131.200 Männer geringfügig beschäftigt, gegenüber 2009 ein Anstieg von 18 Prozent. Weitere atypische Beschäftigte sind "Neue Selbstständige" – u. a. Kunstschaffende, Vortragende oder Selbstständige in Gesundheitsberufen, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines Werkvertrages ausüben. Im Gegensatz zu traditionellen Selbstständigen ist ihre Tätigkeit nicht im Gewerberecht geregelt. Im Vorjahr waren im Schnitt laut Dachverband rund 29.500 Frauen und 31.100 Männer als "Neue Selbstständige" beschäftigt, gegenüber 2009 ein Anstieg von 49 Prozent.

Das AMS weist in seiner Auswertung noch auf zwei Punkte hin: Elf Prozent aller Bezieherinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe übten im Jahresdurchschnitt 2022 nebenbei eine geringfügige Beschäftigung aus. Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung als einzige Beschäftigungsform bzw. als einziges Einkommen, sind weiblich, jung und im Handel oder Tourismus tätig.