Seit Herbst 2020 bis heute sind in den Kärntner Unternehmen reihenweise Mitarbeiter ausgefallen, weil sie in Corona-Quarantäne mussten. Entweder, weil sie selbst krank waren, oder aber jemand aus dem gemeinsamen Haushalt. Dafür gibt es seitens des Bundes für die Unternehmen Ersatzzahlungen laut Paragraf 32 des Epidemiegesetzes. Und diese fließen in Kärnten zum Ärger Tausender Unternehmer mehr als langsam.